Entscheidungen zu § 209 Abs. 1 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE OGH 2002/5/14 10ObS269/01h

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Entscheidung | OGH | 14.05.2002

RS OGH 2002/5/14 10ObS269/01h, 10ObS149/02p, 10ObS113/06z, 10ObS190/06y, 10ObS105/07z

Norm: ASVG §209 Abs1ASVG §210 Abs4
Rechtssatz: Dem § 210 Abs 4 ASVG liegt ein dem § 209 Abs 1 ASVG vergleichbarer Zweck zugrunde (so bereits 10 ObS 184/93, 10 ObS 207/99k). Der Zeitraum von zwei Jahren, während dessen nach § 209 Abs 1 ASVG eine vorläufige Rente gewährt werden kann beziehungsweise während dessen nach § 210 Abs 4 ASVG die Rente aufgrund des neuerlichen Unfalls gesondert zu gewähren ist, dient dazu, die Konsolidierung der Unfallfo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.05.2002

TE OGH 2001/11/13 10ObS319/01m

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Entscheidung | OGH | 13.11.2001

RS OGH 1995/11/28 10ObS205/95

Norm: ASVG §209 Abs1
Rechtssatz: Ein Entzug der vorläufigen Rente innerhalb des zweijährigen Zeitraumes mit der ausdrücklichen
Begründung: , daß eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in rentenbegründendem Ausmaß nicht mehr vorliege, kann, weil es sich ganz offenkundig um eine dauernde Maßnahme handelt, nach den Denkgesetzen nicht anders behandelt werden als die Feststellung einer Dauerrente, sozusagen als Feststellung einer Dauerrente mit dem Wert ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

TE OGH 1993/11/23 10ObS184/93

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Entscheidung | OGH | 23.11.1993

RS OGH 1993/11/23 10ObS184/93, 10ObS115/95 (10ObS116/95), 10ObS319/01m, 10ObS269/01h

Norm: ASGG §67ASVG §209 Abs1ASVG §210 Abs1ASVG §210 Abs2B-KUVG §108 Abs2
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Versicherungsträger über die Bildung einer Gesamtrente nicht abgesprochen hat, steht der Entscheidung des Gerichtes über die Gesamtrente grundsätzlich nicht entgegen. Entscheidungstexte 10 ObS 184/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 10 ObS 184/93 Veröff: SZ 66/154 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1993

TE OGH 1993/9/21 10ObS165/93

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Entscheidung | OGH | 21.09.1993

TE OGH 1992/2/11 10ObS368/91

Entscheidungsgründe: Die Klägerin zog sich bei ihrer Berufsausübung als Zimmermädchen durch Kontaktnahme mit Putzmitteln und ständige Nässeeinwirkung Kontaktallergien und ekzematöse Hautveränderungen an beiden Händen zu. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 22.8.1989 wurden diese Erkrankungen von der beklagten Partei als Berufskrankheit im Sinne des § 177 ASVG Anlage 1 lfd.Nr.19 anerkannt. Als Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles wurde der 7.11.1988 festgestellt. Zuglei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.02.1992

TE OGH 1989/9/12 10ObS239/89

Entscheidungsgründe: Der 1941 geborene Kläger erlitt am 7.April 1986 einen Unfall, den die beklagte Partei mit Bescheid vom 30.März 1987 als Arbeitsunfall anerkannte. Gleichzeitig gewährte sie dem Kläger ab 9. Juni 1986 eine vorläufige Versehrtenrente von 20 % der Vollrente. Als Unfallfolgen wurden festgestellt: "Bruch des 12. Brust- und des 1. Lendenwirbels, Prellung des Brustkorbes, Hautabschürfungen am Unterschenkel und am Arm rechts". Mit Bescheid vom 29.Dezember 1987 entzog d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.09.1989

RS OGH 1989/9/12 10ObS239/89

Norm: ASVG §209 Abs1
Rechtssatz: Ist die Feststellung der Dauerrente, die vom Gericht vorzunehmen ist, nach dem Gesetz "an die Grundlagen für die Berechnung der vorläufigen Rente" nicht gebunden, so bedeutet dies, daß auch die Unfallkausalität von Verletzungen neu geprüft werden kann, weil Umfang und Ausmaß der Verletzungen jedenfalls zu den Grundlagen für die Berechnung gehören. Dabei kann das Gericht gegenüber dem vorangegangenen Verwaltungsv... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1989

TE OGH 1989/1/24 10ObS16/89

Entscheidungsgründe: Der damals bei einem Autobusunternehmen beschäftigte Kläger erlitt am 6. November 1985 bei einem Arbeitsunfall eine Quetschung des linken Unterschenkels, des Knies und des linken Oberschenkels mit nachfolgender Amputation im Bereich des linken Oberschenkels, einen Bruch des rechten Oberschenkels sowie Abschürfungen im Gesicht und am rechten Kniepunkt. Am 15. November 1985 wurde am rechten Oberschenkel eine gedeckte Marknagelung mit Verriegelungsnagel, peripher... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.01.1989

RS OGH 1989/1/24 10ObS16/89, 10ObS239/89, 10ObS368/91, 10ObS165/93, 10ObS199/95, 10ObS205/95, 10ObS3

Norm: ASVG §209 Abs1
Rechtssatz: Bei der erstmaligen Feststellung der Dauerrente kann der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit völlig neu bestimmt werden. Eine Bindung an die Umstände zum Zeitpunkt der Gewährung der vorläufigen Rente besteht daher nicht. Entscheidungstexte 10 ObS 16/89 Entscheidungstext OGH 24.01.1989 10 ObS 16/89 Veröff: SSV-NF 3/18 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.1989

RS OGH 1989/1/24 10ObS16/89, 10ObS239/89, 10ObS149/02p, 10ObS83/12x, 10ObS94/13s

Norm: ASVG §209 Abs1
Rechtssatz: Die Feststellung der Dauerrente setzt eine Änderung der Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt der Feststellung der vorläufigen Rente nicht voraus und ist an die Grundlagen für die Berechnung der vorläufigen Rente nicht gebunden. Entscheidungstexte 10 ObS 16/89 Entscheidungstext OGH 24.01.1989 10 ObS 16/89 Veröff: SSV-NF 3/18 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.1989

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