Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig (§ 48 ASGG). Die Revisionswerberin verkennt, daß bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Geldleistungen der Unfallversicherung nach dem ASVG der Bemessungszeitraum immer ein volles Jahr ist (zB Tomandl, Grundriß des österreichischen Sozialrechts4 Rz 150; ders, SV-System 5. ErgLfg 324; SSV-NF 2/134). Dieser Grundsatz ergibt sich insbesonde... mehr lesen...
Norm: ASVG §178 Abs1
Rechtssatz: Der Sinn des § 178 Abs 1 leg cit liegt darin, daß der mehrfach Unfallversicherte zwar den Unfall nur bei der Ausübung einer einzigen geschützten Tätigkeit erleidet, die Folgen des Unfalles aber auch seine weiteren Unfallversicherungsverhältnisse erfassen, sodaß alle Dienstverhältnisse, Erwerbstätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, auch wenn sie nebene... mehr lesen...