Entscheidungen zu § 175 Abs. 5 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-18 von 18

TE OGH 2002/12/10 10ObS247/02z

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Entscheidung | OGH | 10.12.2002

TE OGH 2001/9/4 10ObS265/01w

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Entscheidung | OGH | 04.09.2001

TE OGH 1999/5/4 10ObS423/98y

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Entscheidung | OGH | 04.05.1999

TE OGH 1999/2/9 10ObS296/98x

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Entscheidung | OGH | 09.02.1999

TE OGH 1996/8/20 10ObS2030/96v

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Entscheidung | OGH | 20.08.1996

RS OGH 1996/8/20 10ObS2030/96v

Norm: ASVG §175 Abs5SchUG §13a
Rechtssatz: Damit eine Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung wird, bedarf es einer diesbezüglichen Erklärung durch Erlassung einer Verordnung. Mangels einer solchen Erklärung durch Erlassung einer Verordnung handelt es sich bei einem Maturaball und umso mehr bei den vorher abgehaltenen Tanzproben um keine schulbezogenen Veranstaltungen im Sinne des § 13a SchUG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.08.1996

TE OGH 1995/1/31 10ObS230/93

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Entscheidung | OGH | 31.01.1995

RS OGH 1995/1/31 10ObS230/93, 10ObS296/98x, 10ObS247/02z

Norm: ASVG §131 Abs4ASVG §175 Abs5ASVG §191 Abs1
Rechtssatz: Bei einer Vorleistungspflicht des Trägers der Krankenversicherung ist der Anspruch auf Unfallheilbehandlung nur subsidiär. Entscheidungstexte 10 ObS 230/93 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 10 ObS 230/93 10 ObS 296/98x Entscheidungstext OGH 09.02.1999 10 ObS 296/98x ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1995

TE OGH 1994/10/25 10ObS243/94

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Entscheidung | OGH | 25.10.1994

RS OGH 1994/10/25 10ObS243/94, 10ObS2123/96w, 10ObS281/97i, 10ObS265/01w, 10ObS164/03w, 10ObS106/15h

Norm: ASVG §175 Abs5 Z1
Rechtssatz: Bei Schulveranstaltungen erstreckt sich der Schutz jedoch nicht auf die gesamte Zeit der Schulveranstaltung, sondern nur auf Tätigkeiten, die mit dieser Veranstaltung in zeitlichem, örtlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen. Geschützt soll nach den Grundintentionen des Gesetzes jede Tätigkeit sein, die sich als Ausübung der Rolle des Schülers oder Studenten darstellt. Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1994

RS OGH 1994/10/25 10ObS243/94

Norm: ASVG §175 Abs5 Z1
Rechtssatz: Entfernt sich der Schüler aus "eigenwirtschaftlichen" Gründen von der Schulveranstaltung, so wird damit der innere Zusammenhang zu dieser gelöst. Tätigkeiten, die er in dieser Zeit vornimmt, sind nicht vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfaßt, und zwar auch dann nicht, wenn allenfalls diese Tätigkeit bedingt durch die ungewohnte Umgebung, in der die Veranstaltung stattfindet, mit größeren Gefahre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1994

RS OGH 1994/10/25 10ObS243/94, 10ObS2123/96w, 10ObS281/97i, 10ObS265/01w, 10ObS164/03w, 10ObS106/15h

Norm: ASVG §175 Abs5 Z1
Rechtssatz: Bei Schulveranstaltungen erstreckt sich der Schutz jedoch nicht auf die gesamte Zeit der Schulveranstaltung, sondern nur auf Tätigkeiten, die mit dieser Veranstaltung in zeitlichem, örtlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen. Geschützt soll nach den Grundintentionen des Gesetzes jede Tätigkeit sein, die sich als Ausübung der Rolle des Schülers oder Studenten darstellt. Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1994

RS OGH 1994/10/25 10ObS243/94

Norm: ASVG §175 Abs5 Z1
Rechtssatz: Entfernt sich der Schüler aus "eigenwirtschaftlichen" Gründen von der Schulveranstaltung, so wird damit der innere Zusammenhang zu dieser gelöst. Tätigkeiten, die er in dieser Zeit vornimmt, sind nicht vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfaßt, und zwar auch dann nicht, wenn allenfalls diese Tätigkeit bedingt durch die ungewohnte Umgebung, in der die Veranstaltung stattfindet, mit größeren Gefahre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1994

TE OGH 1991/11/12 10ObS301/91

Entscheidungsgründe: Mit Verordnung des Landesschulrates für Steiermark vom 23.1.1989 wurden die 10.Grazer Schulskiwettkämpfe vom 6.3.1989 bis 9.3.1989 gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz (SchuG) zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. Die Teilnahme an solchen schulbezogenen Veranstaltungen ist für Lehrer frei. Dienstliche Aufträge für die Teilnahme an dieser Veranstaltung werden in der Regel aus budgetären Gründen nicht erteilt, weil andernfalls den Teilnehmern Reisegebühren gewä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.11.1991

RS OGH 1991/11/12 10ObS301/91

Norm: ASVG §175 Abs5B-KUVG §90 Abs1
Rechtssatz: Jede Teilnahme von Lehrern an schulbezogenen Veranstaltungen, die im Auftrag oder mit Genehmigung der Dienstbehörde erfolgt, ist vom Schutz der Unfallversicherung gemäß § 90 Abs 1 B-KUVG umfaßt, wenn gemäß § 175 Abs 5 ASVG der Unfallversicherungsschutz auch für die an diesen Veranstaltungen teilnehmenden Schüler begründet wird. (Hier: Unfall eines Lehrers während der Teilnahme an einem Skirennen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1991

TE OGH 1991/2/12 10ObS41/91

Entscheidungsgründe: Die am 30. Juli 1977 geborene Klägerin ist Schülerin der zweiten Klasse der Übungshauptschule der Pädagogischen Akademie der D***** L***** und war in der Zeit vom 17. März-24. März 1990 auf einem Schulschikurs. Die Klasse war während dieser Zeit im Jugendheim S***** in W***** untergebracht. Die Klägerin schlief in einem Zimmer mit drei Stockbetten, wobei ihr ein oberes Bett zur Verfügung stand, das etwa 1,5 m hoch und über eine Leiter erreichbar war. Es handelte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.02.1991

RS OGH 1991/2/12 10ObS41/91, 10ObS243/94

Norm: ASVG §175 Abs5 Z1
Rechtssatz: Ein Schulschikurs ist eine Schulveranstaltung im Sinne des § 175 Abs 5 Z 1 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 41/91 Entscheidungstext OGH 12.02.1991 10 ObS 41/91 Veröff: SZ 64/11 = SSV-NF 5/13 = ZAS 1992/6 S 55 (J Winkler) 10 ObS 243/94 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 10 ObS 243/94 A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1991

RS OGH 1991/2/12 10ObS41/91, 10ObS243/94

Norm: ASVG §175 Abs5 Z1
Rechtssatz: Ein Schulschikurs ist eine Schulveranstaltung im Sinne des § 175 Abs 5 Z 1 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 41/91 Entscheidungstext OGH 12.02.1991 10 ObS 41/91 Veröff: SZ 64/11 = SSV-NF 5/13 = ZAS 1992/6 S 55 (J Winkler) 10 ObS 243/94 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 10 ObS 243/94 A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1991

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