Norm: ASVG §145 Abs1
Rechtssatz: Die Einweisung eines Erkrankten durch den Sozialversicherungsträger erfolgt in Form der Ausstellung eines "Kostenverpflichtungsscheines", wodurch sich der Versicherungsträger zur Kostentragung im konkreten Erkrankungsfall, und zwar im Rahmen der darin niedergelegten Daten verpflichtet. Der Kostenverpflichtungsschein ist vor der Inanspruchnahme der Anstaltspflege durch den Versicherten vom Versicherungsträger anz... mehr lesen...
Norm: ASVG §145 Abs1ASVG §145 Abs2
Rechtssatz: Der Kostenverpflichtungsschein ist vor der Inanspruchnahme der Anstaltspflege durch den Versicherten vom Versicherungsträger anzufordern und der Krankenanstalt vorzulegen. Diese Vorlagepflicht entfällt, wenn mit der Aufnahme in die Anstaltspflege ohne Gefahr für den Erkrankten nicht zugewartet werden kann. Entscheidungstexte 10 ObS 2317/96t E... mehr lesen...
Norm: ASVG §145 Abs1 Abs2WrKAG 1990 §36
Rechtssatz: Damit die Aufnahme in eine öffentliche Krankenanstalt der Einweisung durch den beklagten Versicherungsträger gleichzuhalten ist, müssen auch bei Aufnahme durch einen Anstaltsarzt die Voraussetzungen, daß mit der Aufnahme bis zur Einweisung durch den Versicherungsträger ohne Gefahr für den Kranken nicht zugewartet werden kann und die Art der Erkrankung stationäre Pflege erfordert, gegeben sein.... mehr lesen...
Norm: ASVG idF vor 50.ASVGNov §145 Abs1ASVG idF vor 50.ASVGNov §145 Abs2
Rechtssatz: Eine Aufnahme in eine öffentliche Krankenanstalt ist nur dann der Einweisung durch den Versicherungsträger gleichzuhalten, wenn mit der Aufnahme in die Anstaltspflege bis zur Einweisung durch den Versicherungsträger ohne Gefahr für den Erkrankten nicht zugewartet werden kann und die übrigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Anstaltspflege gegeben sind. Zu di... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 26.März 1990 erhobenen Amtshaftungsklage wegen mehrfacher im Jahr 1981 anläßlich seines Zwangsaufenthaltes im Landessonderkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie G***** durch einen Krankenpfleger erfolgter Mißhandlungen mit Verletzungsfolgen Zahlung von S 150.000 s.A. (für ein notwendiges Zahnfleischimplantat zur Wiederherstellung der Kaufunktionen und Schmerzengeld) sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftigen... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BbASVG §145 Abs1
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, daß nach § 145 Abs 1 ASVG der Krankenversicherte, dem Anstaltspflege nach § 144 ASVG gewährt wird, in eine bestimmte öffentliche Krankenanstalt einzuweisen ist, wird zwischen dem Krankenanstaltenträger und dem derart in eine Krankenanstalt Eingewiesenen eine dem bürgerlichen Recht unterliegender Aufnahmevertrag abgeschlossen. Die Einweisung erfolgt auch nur in Form der Ausstell... mehr lesen...