Norm: ASVG §142 Abs1
Rechtssatz: Unter Trunkenheit ist nach Rechtsprechung und Lehre ein Zustand zu verstehen, in dem eine Person nach Genuss von alkoholischen Getränken in ihrem Bewusstsein getrübt ist. Auf das Überschreiten eines bestimmten Blutalkoholwerts kommt es hiebei nicht an. Trunkenheit kann auch nicht mit dem Rauschzustand im Sinn des §81 Z2 StGB gleichgesetzt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §142 Abs1
Rechtssatz: Der Gesetzgeber sieht die Verwirkung des Anspruches auf Krankengeld vor, wenn das zum Entstehen eines Leistungsanspruches führende Verhalten als Missbrauch der Sozialversicherung oder als ein von der Gemeinschaft nicht zu prästierendes Verhalten angesehen wird. In einem solchen Fall entsteht trotz Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale überhaupt kein Leistungsanspruch des sonst Leistungsberechtigten. ... mehr lesen...