RS OGH 1994/1/18 10ObS259/93, 10ObS80/10b

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Norm

ASVG §142 Abs1

Rechtssatz

Der Gesetzgeber sieht die Verwirkung des Anspruches auf Krankengeld vor, wenn das zum Entstehen eines Leistungsanspruches führende Verhalten als Missbrauch der Sozialversicherung oder als ein von der Gemeinschaft nicht zu prästierendes Verhalten angesehen wird. In einem solchen Fall entsteht trotz Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale überhaupt kein Leistungsanspruch des sonst Leistungsberechtigten.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 259/93
    Entscheidungstext OGH 18.01.1994 10 ObS 259/93
  • 10 ObS 80/10b
    Entscheidungstext OGH 01.06.2010 10 ObS 80/10b
    Auch; Beisatz: Eine Verwirkung tritt nicht nur teilweise ein, sondern es besteht entweder ein Leistungsanspruch oder es besteht keiner. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083965

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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