Norm: ASVG §14ASVG §255 Abs3 EASVG §273
Rechtssatz: Eine kollektivvertragliche Bestimmung, wonach bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern als Arbeiter anzusehen sind, ist jedoch unwirksam, wenn die Leistungskriterien für ein Angestelltenverhältnis sprechen. Entscheidungstexte 10 ObS 32/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1992 10 ObS 32/92 Veröff: SSV-NF 6/20 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §14ASVG §245ASVG §273
Rechtssatz: Die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit muss eine solche Tätigkeit gewesen sein, die ihrem Inhalt nach gemäß § 14 Abs 1 ASVG die Versicherungszugehörigkeit und damit gemäß § 245 ASVG die Leistungszugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Angestellten begründet. Der Versicherte darf nämlich nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, durch deren Ausübung er den Berufsschutz nach § 273 ASVG verlieren wür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat ursprünglich eine Maler- und Anstreicherlehre absolviert und mit der Lehrabschlußprüfung abgeschlossen. Seit dem Jahr 1971 begann er mit dem praktischen Erlernen der Dachdeckerei: Er gründete in diesem Jahr eine Dachdeckerfirma, für die er einen gewerbeberechtigten Geschäftsführer aufnahm. Ab diesem Zeitpunkt erlernte er das Dachdeckergewerbe. Zu Beginn seiner Tätigkeit als Dachdecker war er überwiegend als Geschäftsführer seines Unternehmens ka... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin ab 1. Februar 1988 die Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren und trug der beklagten Partei die Erbringung einer vorläufigen Zahlung von 5.000 S monatlich auf. Es gelangte zum Ergebnis, daß die am 20. April 1942 geborene Klägerin, die zuletzt als Laborangestellte tätig war, auf Grund des medizinischen Leistungskalküls, wonach kontinuierliches Gehen, Stehen oder Sitzen nicht länger... mehr lesen...
Norm: ASVG §14
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer vorwiegend zur Leistung höherer, nicht kaufmännischer Dienste angestellt wurde, bilden die Kollektivverträge wesentliche Hinweise. Wurde ein Arbeitnehmer in eine bestimmte Beschäftigungsgruppe eines Kollektivvertrages für Angestellte eingereiht, so ist dies ein wichtiges Indiz für eine Tätigkeit als Angestellter (vgl Schaub Arbeitsrechtshandbuch 49). Entsche... mehr lesen...
Norm: ASVG §14ASVG §255 Abs3 EASVG §273
Rechtssatz: Nach § 14 Abs 1 Z 1 erster Halbsatz und Z 2 ASVG ist der Inhalt der Tätigkeit und nicht die Vereinbarung der Parteien über das Beschäftigungsverhältnis entscheidend. Dies gilt insbesondere auch für die Lösung der Frage, ob das Beschäftigungsverhältnis des Versicherten durch eines der im § 14 Abs 1 Z 1 und 2 ASVG angeführten Berufsgesetze geregelt ist (unter Ablehnung von VwGHSlg 5966/A). ... mehr lesen...
Norm: ASVG §14ASVG §255 Abs3 AASVG §273
Rechtssatz: "Vertragsangestellte", die zwar Arbeitertätigkeiten verrichten, auf deren Dienstverhältnis aber nach dem Dienstvertrag das AngG gelten soll, werden bei der Frage der Leistungszugehörigkeit und Leistungszuständigkeit den echten Angestellten gleichgestellt. Bei der Prüfung ob Berufsunfähigkeit vorliegt ist jedoch von der tatsächlichen Tätigkeit auszugehen. (hier: "Heilbademeisterin und Heilmasse... mehr lesen...