RS OGH 1989/9/12 10ObS188/89, 10ObS383/97i, 9ObA137/98g, 10ObS372/98y

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Veröffentlicht am 12.09.1989
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Norm

ASVG §14

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer vorwiegend zur Leistung höherer, nicht kaufmännischer Dienste angestellt wurde, bilden die Kollektivverträge wesentliche Hinweise. Wurde ein Arbeitnehmer in eine bestimmte Beschäftigungsgruppe eines Kollektivvertrages für Angestellte eingereiht, so ist dies ein wichtiges Indiz für eine Tätigkeit als Angestellter (vgl Schaub Arbeitsrechtshandbuch 49).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083739

Dokumentnummer

JJR_19890912_OGH0002_010OBS00188_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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