Entscheidungen zu § 132c Abs. 1 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1987/6/30 10ObS16/87, 10ObS25/22g

Norm: ASVG §131aASVG §132bASVG §132c Abs1 Z1
Rechtssatz: Nimmt der Versicherte während eines vertraglosen Zustandes die Pflichtleistung der Gesundenuntersuchung durch einen Privatarzt in Anspruch, so ist auf den Kostenerstattungsanspruch § 131 a ASVG analog anzuwenden. Dem Versicherten gebührt daher Kostenersatz in der Höhe jenes Betrages, wie er vor Eintritt des vertragslosen Zustandes nach den Honorarsätzen des gerade abgelaufenen Gesamtvertr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1987

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