Mit Schreiben vom 11. Februar 1977 teilte der Beschwerdeführer dem Zentralbesoldungsamt in Wien das am 9. Februar 1977 erfolgte Ableben der Rosa T. mit und ersuchte, ein allfälliges Sterbegeld auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Beigelegt wurde dem Schreiben eine ungestempelte Ausfertigung einer Abschrift aus dem Sterbebuch, die den Vermerk "Nur zur Vorlage bei der Krankenkasse" trug. Mit Bescheid vom 10. Jänner 1979 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §110 Abs1; ASVG §110 Abs3;GebG 1957 §14 TP4 Abs1 Z2;GebG 1957 §9 Abs1; ASVG § 110 heute ASVG § 110 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ASVG § 110 gültig... mehr lesen...