Entscheidungen zu § 11 Abs. 2 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-80 von 80

RS Vwgh 1996/9/3 96/08/0022

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0058 11 VwSlg 13383 A/1991 Stammrechtssatz Ist die Feststellung der Beitragsfreiheit hinsichtlich eines bestimmten Betrages nicht möglich, so liegt (im Zweifel) jedenfalls beitragspflichtiges Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG vor. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/7/2 94/08/0122

Mit Bescheid vom 9. Dezember 1991 stellte die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse fest, daß die erstmitbeteiligte St auf Grund ihrer Beschäftigung in der Wiener Zweigniederlassung der zweitmitbeteiligten Partei, der Qu.AG, als Dienstgeberin auch in der Zeit vom 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1986 gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG in Verbindung mit § 11 Abs. 2 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG der Voll-(Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei. Den d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1996

RS Vwgh 1996/7/2 94/08/0122

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3 Z7;
Rechtssatz: IZm § 11 Abs 2 ASVG kommt es nicht darauf an, welche Bezeichnung die Parteien im Vergleich anläßlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses wählen, sondern darauf, ob die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit tatsächlich vorliegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1996

RS Vwgh 1996/7/2 94/08/0122

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs1;ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3;
Rechtssatz: § 11 Abs 2 ASVG trifft, wie auch der Ausdruck Vergleichsbetrag (Pauschbetrag) zeigt, für den Fall Vorkehrungen, daß eine zeitraumbezogene Zuordnung des Entgeltanspruches zu bestimmten Zeiträumen iSd § 11 Abs 1 zweiter Satz ASVG deshalb nicht möglich ist, weil sich die Arbeitsvertragsparteien in einer ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1996

RS Vwgh 1996/7/2 94/08/0122

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3;
Rechtssatz: Gewährt ein Dienstgeber fast drei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses durch Dienstgeberkündigung während eines offenen Kündigungsanfechtungsverfahrens gegen Rückziehung der Kündigungsanfechtung einen hohen Vergleichsbetrag, ohne dazu auf Grund des beendeten Dienstverhältnisses verpflichtet zu s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1996

RS Vwgh 1996/7/2 94/08/0122

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3;
Rechtssatz: Die Vertragsparteien des gerichtlichen Vergleiches nach Beendigung eines Dienstverhältnisses sind in der vergleichsweisen Disposition insoweit frei, als durchaus die Leistung der beitragsfreien Ansprüche vereinbart und auf die beitragspflichtigen Gehaltsbestandteile verzichtet werden kann. Eine Grenze findet diese Dis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1994/5/10 91/08/0044

Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 2. März 1989 wurde der beschwerdeführenden Partei eine Beitragsnachrechnung in der Höhe von S 43.549,20 vorgeschrieben. Dieser Bescheid wurde damit begründet, daß bei einer Streitverhandlung am 30. April 1987 beim Arbeits- und Sozialgericht in Innsbruck hervorgekommen sei, daß die Dienstnehmerinnen Marianne G. und Sylvia L. von der beschwerdeführenden Partei als Dienstgeber ein höheres Entgelt erhalten hätten als zur Verrechnung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.05.1994

RS Vwgh 1994/5/10 91/08/0044

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs6;AVG §38;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0058 5 VwSlg 13383/A/1991 Stammrechtssatz § 11 Abs 2 ASVG ist eine bloße Berechnungsvorschrift und ordnet keine Bindung an gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche an, weshalb für die Bindung ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.05.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/24 92/08/0174

Im Beschwerdefall ist unbestritten, daß das Arbeitsverhältnis des Beschwerdeführers als Arbeiter (entsprechend einer kollektivvertraglichen Regelung, die eine Lösung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitern nur zum Monatsletzten vorsieht) mit 31. Jänner 1992, einem Freitag, beendet wurde. Am darauffolgenden Montag, dem 3. Februar 1992, beantragte der Beschwerdeführer Arbeitslosengeld. Mit Bescheid vom 8. April 1992 sprach das Arbeitsamt aus, daß dem Beschwerdeführer gemäß § 14 Abs. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1992

RS Vwgh 1992/11/24 92/08/0174

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs1;ASVG §11 Abs1;ASVG §11 Abs2;ASVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Arbeitslosigkeit iSd § 12 AlVG tritt mit Beendigung des (als Beschäftigungsverhältnis iSd § 4 Abs 2 ASVG zu qualifizierenden) Arbeitsverhältnisses, an das die Arbeitslosenversicherung anknüpft, ein (Hinweis E 29.11.1984, 83... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/8 90/08/0094

Zwischen den Parteien des Beschwerdeverfahrens steht folgender Sachverhalt außer Streit: Mit einer am 7. Oktober 1986 beim Arbeitsgericht Braunau eingebrachten Klage (4 Cga 14/87) wurde der Beschwerdeführer von seinem früheren Dienstnehmer F. auf Zahlung von S 53.123,25 Provision, S 13.520,03 Gehalt, S 7.820,07 Kündigungsentschädigung, S 6.933,34 anteilige Sonderzahlung, S 4.200,03 Urlaubsentschädigung und S 17.887,84 Überstundenentgelt in Anspruch genommen. Am 16. November 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.10.1991

RS Vwgh 1991/10/8 90/08/0094

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Prozeßkostenersatz kann im Vergleichswege den Ansprüchen aus dem Dienstverhältnis vorgezogen werden. Ihre Grenze findet diese Dispositionsbefugnis an den Vorschriften des Kostenrechts bzw den tatsächlichen Aufwendungen. (Hinweis E 19.2.1991, 90/08/0058). European Case Law Ident... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1991

RS Vwgh 1991/10/8 90/08/0094

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §539;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 539 ASVG setzt - aus bestimmten Tatsachen zu schließende - Umgehungsabsicht voraus (Hinweis E 19.4.1961, 1641/60). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990080094.X01 Im RIS seit 08.10.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1991

RS Vwgh 1991/10/8 90/08/0094

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0058 12 Stammrechtssatz Wenn und soweit die nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses noch offenen (strittigen) Ansprüche eines ArbN tatsächlich teils aus beitragspflichtigen, teils aus beitragsfreien Entgeltbestandteilen bestehen, sind die Parteien eines darüber abge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/19 90/08/0058

1. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht folgender Sachverhalt außer Streit: 1.1. Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 18. März 1988 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, der klagenden Arbeitnehmerin Andrea E (in der Folge: Arbeitnehmerin) einen Betrag von S 122.828,50 brutto samt Zinsen und Kosten zu bezahlen. Nach der Urteilsbegründung setzte sich der zugesprochene Kapitalsbetrag u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.1991

RS Vwgh 1991/2/19 90/08/0058

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3;
Rechtssatz: § 11 Abs 2 ASVG erlaubt nur die Nichtberücksichtigung von gemäß § 49 ASVG nicht zum Entgelt gehörenden Bezügen; bezeichnen Arbeitgeber und ArbN Lohnbestandteile daher unrichtig als beitragsfrei (§ 49 Abs 3 ASVG), so ist die Behörde daran nicht gebunden, sondern hat die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit zu prüf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1991

RS Vwgh 1991/2/19 90/08/0058

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs1;ASVG §11 Abs2;
Rechtssatz: Im Gegensatz zum - sichtlich zeitraumbezogene Entgeltansprüche voraussetzenden - § 11 Abs 1 ASVG bemißt sich der (nach diesen Bestimmungen zu kalkulierende) Entgeltzeitraum bei Unmöglichkeit einer solchen Berechnungsweise wegen Vergleiches auf eine zeitraumunabhängige Pauschalsumme nach § 11 Abs 2 ASVG so: 1) Aus dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1991

RS Vwgh 1991/2/19 90/08/0058

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3;
Rechtssatz: Wenn und soweit die nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses noch offenen (strittigen) Ansprüche eines ArbN tatsächlich teils aus beitragspflichtigen, teils aus beitragsfreien Entgeltbestandteilen bestehen, sind die Parteien eines darüber abgeschlossenen Vergleiches nicht verpflichtet, die Anerkennung der beitr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1991

RS Vwgh 1991/2/19 90/08/0058

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs6;AVG §38;VwRallg;
Rechtssatz: § 11 Abs 2 ASVG ist eine bloße Berechnungsvorschrift und ordnet keine Bindung an gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche an, weshalb für die Bindung gemäß § 49 Abs 6 AVG daraus nichts zu gewinnen ist. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1991

RS Vwgh 1991/2/19 90/08/0058

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs6;
Rechtssatz: Ist die Feststellung der Beitragsfreiheit hinsichtlich eines bestimmten Betrages nicht möglich, so liegt (im Zweifel) jedenfalls beitragspflichtiges Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990080058.X11 Im... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1991

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