Begründung: Der Kläger erlitt am 20. 5. 2006 bei einem Verkehrsunfall in T***** in Oberösterreich Verletzungen. Vom 20. 5. 2006 bis 25. 6. 2006 sowie vom 26. 7. 2006 bis 18. 10. 2006 bezog er aus den (unfallbedingten) Versicherungsfällen der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Krankengeld in Höhe von insgesamt 4.130,76 EUR. Die am 20. 5. 2006 um 20:40 Uhr sichergestellte Armvenen-Blutprobe des Klägers wies einen Trinkalkoholgehalt von 1,34 Promille auf. Rückgerechnet auf den Unfall... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Irene Kienzl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Rudolf K*****, vertreten durch Mag. Johann Juster, Rechtsanwalt in Zwettl, gegen d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Markus Szelinger (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Peter K*****, Pensionist, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Löhnert, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hatte mit Bescheid vom 10. 9. 1998 den Antrag des Klägers auf Gewährung eines Taggeldes vom 16. 5. bis 2. 6. 1998 sowie eines Krankengeldes ab dem 3. 6. 1998 mit der
Begründung: abgelehnt, der Kläger sei bereits mit 13. 4. 1998 wegen der Krankheiten Diabetes mellitus, Hypertonie, Spondylopathie und Depressionen ausgesteuert gewesen. Diese Grunderkrankungen seien auch für sich allein weiterhin f... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger Nikola M***** und seine am 31. 5. 1986 verstorbene Gattin Stana hatten drei Kinder: Semenika, Smeljana und Radisa. Die Familie übersiedelte 1970 aus Serbien nach Wien, wo der Kläger als Chauffeur arbeitete und seine Frau als Bedienerin und Küchenhilfe. Am 23. 9. 1982 gebar die älteste Tochter Semenika in Wien ihre Tochter Jaqueline. Kindesvater war der in München bei seinen Eltern lebende Slavisa B*****. Semenika M***** lebte und arbeitete in den folgenden Jah... mehr lesen...
Begründung: Der am 17. 9. 1943 geborene Kläger beantragte am 29. 5. 2000 die Zuerkennung der Invaliditätspension. Ab 22. 6. 2000 bezog der Kläger Krankengeld (S 6.867,-- bzw EUR 499,04 monatlich). Mit rechtskräftigem Bescheid vom 2. 2. 2001 hat die beklagte Partei den Anspruch des Klägers auf Invaliditätspension ab 1. 6. 2000 anerkannt. Die Pension wurde mit monatlich S 9.887 (EUR 718,52) ab 1. 6. 2000 sowie mit monatlich S 9.966,10 (EUR 724,26) ab 1. 1. 2001 festgesetzt. Für den Ze... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 142 Abs 1 ASVG gebührt das Krankengeld unter anderem nicht für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit, die sich als unmittelbare Folge der Trunkenheit erweist. Unter "Trunkenheit" ist nach Rechtsprechung und Lehre ein Zustand zu verstehen, in dem eine Person nach Genuss von alkoholischen Getränken in ihrem Bewusstsein getrübt ist. Auf das Überschreiten eines bestimmten Blutalkoholwerts kommt es hieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsantalt der Arbeiter seit 1. 12. 1994 eine Alterspension (als Vollpension). Aufgrund einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit als Reinigungskraft erzielte die Klägerin unter anderem in nachstehenden Zeiträumen das jeweils angeführte Erwerbseinkommen (Bruttoentgelt): 1. bis 8. 9. 1995 S 2.145,-- 28. bis 30. 4. 1997 S 987,12 21. bis 25. 7. 1997 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 46 Abs 1 ASGG ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 46, Absatz eins, A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Wegfall der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 253b Abs 2 ASVG und die Rückzahlungspflicht des Klägers zutreffend bejaht (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat den Wegfall der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß Paragraph 253 b, Absatz 2,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die allein noch strittige Rechtsfrage, ob das Recht des Versicherungsträgers, auf die von ihm zu erbringenden Geldleistungen von ihm gewährte Vorschüsse aufzurechnen (§ 71 Abs 1 Z 3 GSVG), - in analoger Anwendung der Bestimmungen der §§ 71 Abs 1 Z 2 und 76 Abs 2 lit b GSVG - binnen drei Jahren nach dem Zeitpunkt, in dem dem Versicherungsträger bekannt geworden ist, dass die Leistung zu Unrecht erbracht worden ist, verjährt, zutreffe... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1ASVG §103 Abs2ASVG §107 Abs1ASVG §107 Abs2
Rechtssatz: Von Vorschüssen im rechtlichen (sozialversicherungsrechtlichen) Sinne kann nämlich nur dann gesprochen werden, wenn ein noch nicht fälliger oder zumindest ungewisser Leistungsanspruch (vorweg) befriedigt wird. Insofern muß der Leistungsempfänger aus der Vorschußgewährung erkennen, daß ihm diese Leistung (je nach dem Lauf der Dinge) möglicherweise nicht gebühren wird. Die... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z3ASVG §107 Abs1
Rechtssatz: Es ist zwischen der Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen und der Aufrechnung streng zu unterscheiden. Während im § 107 ASVG dem Versicherungsträger unter den dort normierten Voraussetzungen das Recht eingeräumt ist, mit dem Rückforderungsbescheid eine Rückzahlungsverpflichtung des Empfängers der zu Unrecht erbrachten Leistung zu schaffen, wird dem Versicherungsträger im § 103 ASVG nur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog vom Arbeitsamt seit 1992 Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Von der beklagten Partei bezog die Klägerin vom 4. 5. 1995 bis 16. 5. 1995 Krankengeld in Höhe von insgesamt S 1.912,-- und vom 17. 5. 1995 bis 3. 1. 1996 Wochengeld in Höhe von insgesamt S 61.430,--. Die Klägerin ist seit 17. 6. 1994 mit Josef T***** verheiratet. Dieser führt eine KFZ-Reparaturwerkstätte und einen KFZ-Handel. Am 14. 10. 1995 gebar die Klägerin ein Kind. Seit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. 10. 1977 geborene Kläger, der nach dem Tod seines Vaters von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Waisenpension bezieht, maturierte im Juni 1996. Bereits am 31. 5. 1996 hatte er der beklagten Partei bekanntgegeben, daß er voraussichtlich ab 1. 10. 1996 den Zivildienst absolvieren werde. Mit Schreiben vom 12. 6. 1996 gab der Kläger bekannt, daß er nach Ableistung seines Zivildienstes mit dem Jusstudium an der Universität... mehr lesen...
Norm: ASGG idF BGBl 1994/624 §46 Abs1ASVG §107 Abs1
Rechtssatz: Die Frage der Rückforderung des von der Klägerin mangels Bestehens der Pflichtversicherung zu Unrecht bezogenen Krankengeldes nach § 107 Abs 1 ASVG, ob sie als Zahlungsempfängerin das Nichtgebühren der Leistung erkennen musste, ob ihr also fahrlässige Unkenntnis vorzuwerfen ist, kann nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalls beantwortet werden. Entscheid... mehr lesen...
Norm: ASVG §106 Abs1ASVG §107 Abs1BSVG §71 Abs1BSVG §72 Abs1
Rechtssatz: Zu Unrecht erbrachte Geldleistungen können auch von anderen Personen als den primär Anspruchsberechtigten (Versicherten) zurückgefordert werden können, wenn sie Zahlungsempfänger im Sinne des § 71 Abs 1 BSVG (§ 106 Abs 1 ASVG) sind. Entscheidungstexte 10 ObS 95/97m Entscheidungstext OGH 27.01.1998 10 ObS 95/... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der eindeutigen Gesetzeslage (§ 69 iVm §§ 354, 355, 409 ASVG; § 65 ASGG) ist der Rechtsweg für die Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge zur Sozialversicherung unzulässig (vgl auch Teschner/Widlar, MGA ASVG 61. ErgLfg 455 Anm 1 zu § 69; 59. ErgLfg 1755 Anm 2 zu § 409; Kuderna, ASGG**2 428, 430; SSV 10/41; JBl 1956, 371 ua). Nach der - nicht in sozialrechtlichen Verfahren ergangenen - Rechtsprechung des O... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 15.April 1996 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Mahnklage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei "als Träger der Sozialhilfe" die Zahlung von S 84.056,20 sA aus dem Titel der Rückforderung von zu Unrecht bezogener Ausgleichszulage des bei der klagenden Partei versicherten Waisenpensionisten Franz K*****, die der beklagten Partei für den Zeitraum 1990 und 1991 in der Klagshöhe zugekommen sei. Dazu erstattete die klagende Par... mehr lesen...
Norm: ASVG §107 Abs1
Rechtssatz: Obwohl das Entstehen des Anspruchs auf Urlaubsentschädigung nicht von dessen Geltendmachung abhängt und der Anspruch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird, kann von einer "Feststellung" dieses Anspruches im Sinn des § 107 Abs 1 letzter Satz ASVG doch frühestens dann gesprochen werden, wenn dieser Anspruch vom Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht und von diesem außergerichtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 8.10.1991 als Dienstnehmer bei der Firma Voith-Werke beschäftigt. Vom 8.6.1995 bis 2.6.1996 war er arbeitsunfähig infolge Krankheit. Sein Dienstverhältnis endete am 24.5.1996. Infolge Nichtverbrauchs von Urlaub stand dem Kläger bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Urlaubsentschädigung im Ausmaß von 49 Versicherungstagen zu. In der am 29.5.1996 in der Außenstelle Traun der beklagten Gebietskrankenkasse eingelangten Abmeldung des Klä... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §107 Abs1ASVG §298BSVG §18BSVG §72 Abs1BSVG §146
Rechtssatz: Grundsätzlich kann sich der nach den §§ 18 und 146 BSVG (die den §§ 40 und 298 ASVG entsprechen) Meldepflichtige nicht darauf berufen, der zu meldende Sachverhalt sei ihm unbekannt gewesen. Vielmehr ist er, da die Meldepflicht sein persönliches Tätigwerden voraussetzt, unter Zugrundelegung der bei einem Leistungsempfänger vorauszusetzenden gewöhnlichen Fähigkeiten u... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §107 Abs1ASVG §298BSVG §18BSVG §72 Abs1BSVG §146
Rechtssatz: Sind nach den Umständen des Falles für das mögliche Vorliegen meldepflichtiger Tatsachen gewisse Anhaltspunkte gegeben, verletzt der Meldepflichtige seine Meldepflicht, wenn er es unterläßt, sich mit der gebotenen Sorgfalt vom Vorhandensein maßgeblicher Tatsachen zu unterrichten. Die Sorgfaltspflicht darf dabei allerdings nicht überspannt werden, wenn es um an sich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19.4.1967 geborene Kläger maturierte im Sommer 1988 und wurde nach Ablauf der Sommerferien ab 1.10.1988 zwecks Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes zum Bundesheer einberufen. Parallel zur Ableistung des Präsenzdienstes immatrikulierte der Kläger an der Universität Salzburg; er inskribierte das Fach "Computerwissenschaften". Er besuchte einige Vorlesungen, doch war eine "konkrete Studienausübung" auf Grund des Präsenzdienstes nicht möglich. Er beend... mehr lesen...
Norm: ASVG §107 Abs1
Rechtssatz: Bei der nachträglichen Feststellung eines Anspruches auf Weiterleistung der Geldbezüge oder Sachbezüge muß es sich nicht um eine Feststellung durch eine gerichtliche Entscheidung handeln. Ein solcher Weiterleistungsanspruch könne auch durch einen zwischen den Dienstvertragspartnern geschlossenen gerichtlichen Vergleich festgestellt werden. Die Wortfolge "wegen eines nachträglich festgestellten Anspruches auf Wei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat von der beklagten Partei vom 1.10.1988 bis 24.5.1989 Kranken- und Familiengeld von 110.263,70 S empfangen. Strittig ist, ob es sich dabei um zu Unrecht erbrachte Versicherungsleistungen handelt und ob die beklagte Partei berechtigt ist, diese Geldleistungen vom Kläger zurückzufordern. Mit Bescheid vom 11.12.1989 stellte die beklagte Partei fest, daß der Kläger verpflichtet sei, ihr diesen Betrag binnen vier Wochen nach Zustellung des Bescheides ... mehr lesen...
Norm: ASVG §107 Abs1
Rechtssatz: Die Wörter "zu Unrecht" im § 107 Abs 1 ASVG sind im materiellen Sinn auszulegen, das heißt es kommt für die Rückforderung darauf an, ob die Erbringung der Leistung den gesetzlichen Vorschriften entsprach (vgl SSV-NF 3/9 = ZAS 1990, 95/10). Entscheidungstexte 10 ObS 145/90 Entscheidungstext OGH 20.11.1990 10 ObS 145/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem am 11.11.1931 geborenen Kläger wurde auf Grund seines Antrages vom 2.12.1986 vom beklagten Arbeitsamt die Sonderunterstützung gemäß § 1 Abs 1 Z 1 SUG für die Zeit vom 2.12.1986 bis 30.11.1991 zuerkannt. Unter Berücksichtigung der vom Kläger bezogenen Knappschaftspension von monatlich S 4.286,-- bzw. S 4.568,-- (ab 1.1.1987) betrug die Sonderunterstützung zunächst S 10.591,-- und ab 1.1.1987 S 10.874,-- monatlich. Ab 1.1.1988 brachte die beklagte Partei die... mehr lesen...