Entscheidungen zu § 107 Abs. 1 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

43 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 43

TE OGH 2010/6/1 10ObS149/09y

Begründung: Der Kläger erlitt am 20. 5. 2006 bei einem Verkehrsunfall in T***** in Oberösterreich Verletzungen. Vom 20. 5. 2006 bis 25. 6. 2006 sowie vom 26. 7. 2006 bis 18. 10. 2006 bezog er aus den (unfallbedingten) Versicherungsfällen der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Krankengeld in Höhe von insgesamt 4.130,76 EUR. Die am 20. 5. 2006 um 20:40 Uhr sichergestellte Armvenen-Blutprobe des Klägers wies einen Trinkalkoholgehalt von 1,34 Promille auf. Rückgerechnet auf den Unfall... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.06.2010

TE OGH 2010/3/23 10ObS27/10h

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Irene Kienzl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Rudolf K*****, vertreten durch Mag. Johann Juster, Rechtsanwalt in Zwettl, gegen d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.03.2010

TE OGH 2008/9/23 10ObS120/08g

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Entscheidung | OGH | 23.09.2008

TE OGH 2004/6/21 10ObS238/03b

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Entscheidung | OGH | 21.06.2004

TE OGH 2003/3/4 10ObS361/02i

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Entscheidung | OGH | 04.03.2003

TE OGH 2002/5/28 10ObS161/02b

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Entscheidung | OGH | 28.05.2002

TE OGH 2002/3/19 10ObS369/01i

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Entscheidung | OGH | 19.03.2002

TE OGH 2001/9/25 10ObS138/01v

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Entscheidung | OGH | 25.09.2001

TE OGH 2001/6/12 10ObS53/01v

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Entscheidung | OGH | 12.06.2001

TE OGH 2001/1/16 10ObS156/00i

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Entscheidung | OGH | 16.01.2001

TE OGH 1999/11/9 10ObS243/99d

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Entscheidung | OGH | 09.11.1999

RS OGH 1999/5/4 10ObS68/99v, 10ObS243/99d

Norm: ASVG §103 Abs1ASVG §103 Abs2ASVG §107 Abs1ASVG §107 Abs2
Rechtssatz: Von Vorschüssen im rechtlichen (sozialversicherungsrechtlichen) Sinne kann nämlich nur dann gesprochen werden, wenn ein noch nicht fälliger oder zumindest ungewisser Leistungsanspruch (vorweg) befriedigt wird. Insofern muß der Leistungsempfänger aus der Vorschußgewährung erkennen, daß ihm diese Leistung (je nach dem Lauf der Dinge) möglicherweise nicht gebühren wird. Die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.05.1999

RS OGH 1999/5/4 10ObS68/99v, 10ObS128/12i, 10ObS160/13x

Norm: ASVG §103 Abs1 Z3ASVG §107 Abs1
Rechtssatz: Es ist zwischen der Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen und der Aufrechnung streng zu unterscheiden. Während im § 107 ASVG dem Versicherungsträger unter den dort normierten Voraussetzungen das Recht eingeräumt ist, mit dem Rückforderungsbescheid eine Rückzahlungsverpflichtung des Empfängers der zu Unrecht erbrachten Leistung zu schaffen, wird dem Versicherungsträger im § 103 ASVG nur ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.05.1999

TE OGH 1999/5/4 10ObS70/99p

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Entscheidung | OGH | 04.05.1999

TE OGH 1999/5/4 10ObS68/99v

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Entscheidung | OGH | 04.05.1999

RS OGH 1998/1/27 10ObS37/98h, 10ObS369/01i, 10ObS161/02b, 10ObS361/02i, 10ObS120/08g, 10ObS27/10h, 1

Norm: ASGG idF BGBl 1994/624 §46 Abs1ASVG §107 Abs1
Rechtssatz: Die Frage der Rückforderung des von der Klägerin mangels Bestehens der Pflichtversicherung zu Unrecht bezogenen Krankengeldes nach § 107 Abs 1 ASVG, ob sie als Zahlungsempfängerin das Nichtgebühren der Leistung erkennen musste, ob ihr also fahrlässige Unkenntnis vorzuwerfen ist, kann nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalls beantwortet werden. Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.01.1998

RS OGH 1998/1/27 10ObS95/97m

Norm: ASVG §106 Abs1ASVG §107 Abs1BSVG §71 Abs1BSVG §72 Abs1
Rechtssatz: Zu Unrecht erbrachte Geldleistungen können auch von anderen Personen als den primär Anspruchsberechtigten (Versicherten) zurückgefordert werden können, wenn sie Zahlungsempfänger im Sinne des § 71 Abs 1 BSVG (§ 106 Abs 1 ASVG) sind. Entscheidungstexte 10 ObS 95/97m Entscheidungstext OGH 27.01.1998 10 ObS 95/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.01.1998

TE OGH 1998/1/27 10ObS37/98h

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Entscheidung | OGH | 27.01.1998

TE OGH 1998/1/27 10ObS95/97m

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Entscheidung | OGH | 27.01.1998

RS OGH 1997/11/4 10ObS353/97b

Norm: ASVG §107 Abs1
Rechtssatz: Obwohl das Entstehen des Anspruchs auf Urlaubsentschädigung nicht von dessen Geltendmachung abhängt und der Anspruch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird, kann von einer "Feststellung" dieses Anspruches im Sinn des § 107 Abs 1 letzter Satz ASVG doch frühestens dann gesprochen werden, wenn dieser Anspruch vom Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht und von diesem außergerichtlich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1997

TE OGH 1997/11/4 10ObS353/97b

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Entscheidung | OGH | 04.11.1997

TE OGH 1994/10/25 10ObS262/93

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Entscheidung | OGH | 25.10.1994

RS OGH 1993/9/7 10ObS189/93

Norm: ASVG §40ASVG §107 Abs1ASVG §298BSVG §18BSVG §72 Abs1BSVG §146
Rechtssatz: Grundsätzlich kann sich der nach den §§ 18 und 146 BSVG (die den §§ 40 und 298 ASVG entsprechen) Meldepflichtige nicht darauf berufen, der zu meldende Sachverhalt sei ihm unbekannt gewesen. Vielmehr ist er, da die Meldepflicht sein persönliches Tätigwerden voraussetzt, unter Zugrundelegung der bei einem Leistungsempfänger vorauszusetzenden gewöhnlichen Fähigkeiten u... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.09.1993

RS OGH 1993/9/7 10ObS189/93

Norm: ASVG §40ASVG §107 Abs1ASVG §298BSVG §18BSVG §72 Abs1BSVG §146
Rechtssatz: Sind nach den Umständen des Falles für das mögliche Vorliegen meldepflichtiger Tatsachen gewisse Anhaltspunkte gegeben, verletzt der Meldepflichtige seine Meldepflicht, wenn er es unterläßt, sich mit der gebotenen Sorgfalt vom Vorhandensein maßgeblicher Tatsachen zu unterrichten. Die Sorgfaltspflicht darf dabei allerdings nicht überspannt werden, wenn es um an sich ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.09.1993

TE OGH 1993/9/7 10ObS189/93

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Entscheidung | OGH | 07.09.1993

TE OGH 1991/6/11 10ObS158/91

Entscheidungsgründe: Der am 19.4.1967 geborene Kläger maturierte im Sommer 1988 und wurde nach Ablauf der Sommerferien ab 1.10.1988 zwecks Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes zum Bundesheer einberufen. Parallel zur Ableistung des Präsenzdienstes immatrikulierte der Kläger an der Universität Salzburg; er inskribierte das Fach "Computerwissenschaften". Er besuchte einige Vorlesungen, doch war eine "konkrete Studienausübung" auf Grund des Präsenzdienstes nicht möglich. Er beend... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.1991

RS OGH 1991/3/12 10ObS62/91, 10ObS353/97b

Norm: ASVG §107 Abs1
Rechtssatz: Bei der nachträglichen Feststellung eines Anspruches auf Weiterleistung der Geldbezüge oder Sachbezüge muß es sich nicht um eine Feststellung durch eine gerichtliche Entscheidung handeln. Ein solcher Weiterleistungsanspruch könne auch durch einen zwischen den Dienstvertragspartnern geschlossenen gerichtlichen Vergleich festgestellt werden. Die Wortfolge "wegen eines nachträglich festgestellten Anspruches auf Wei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.03.1991

TE OGH 1991/3/12 10ObS62/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger hat von der beklagten Partei vom 1.10.1988 bis 24.5.1989 Kranken- und Familiengeld von 110.263,70 S empfangen. Strittig ist, ob es sich dabei um zu Unrecht erbrachte Versicherungsleistungen handelt und ob die beklagte Partei berechtigt ist, diese Geldleistungen vom Kläger zurückzufordern. Mit Bescheid vom 11.12.1989 stellte die beklagte Partei fest, daß der Kläger verpflichtet sei, ihr diesen Betrag binnen vier Wochen nach Zustellung des Bescheides ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.03.1991

RS OGH 1990/11/20 10ObS145/90 (10ObS146/90 -10ObS165/90), 10ObS197/90 (10ObS198/90), 10ObS70/99p, 10

Norm: ASVG §107 Abs1
Rechtssatz: Die Wörter "zu Unrecht" im § 107 Abs 1 ASVG sind im materiellen Sinn auszulegen, das heißt es kommt für die Rückforderung darauf an, ob die Erbringung der Leistung den gesetzlichen Vorschriften entsprach (vgl SSV-NF 3/9 = ZAS 1990, 95/10). Entscheidungstexte 10 ObS 145/90 Entscheidungstext OGH 20.11.1990 10 ObS 145/90 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1990

TE OGH 1990/11/6 10ObS333/90

Entscheidungsgründe: Dem am 11.11.1931 geborenen Kläger wurde auf Grund seines Antrages vom 2.12.1986 vom beklagten Arbeitsamt die Sonderunterstützung gemäß § 1 Abs 1 Z 1 SUG für die Zeit vom 2.12.1986 bis 30.11.1991 zuerkannt. Unter Berücksichtigung der vom Kläger bezogenen Knappschaftspension von monatlich S 4.286,-- bzw. S 4.568,-- (ab 1.1.1987) betrug die Sonderunterstützung zunächst S 10.591,-- und ab 1.1.1987 S 10.874,-- monatlich. Ab 1.1.1988 brachte die beklagte Partei die... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.11.1990

Entscheidungen 1-30 von 43

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