Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Abstellung marktmissbräuchlichen Verhaltens der Antragsgegnerin, das darin bestehen soll, dass sie nicht zum Filmstart mit „Blockbustern“ (Kinofilmen, die österreichweit mit zumindest 50 Filmkopien starten) beliefert werde. Die Antragsgegnerin gab ein - mehrfach modifziertes - Verpflichtungszusagenangebot ab. Daraufhin wurde vom Erstgericht der Sachverständige beauftragt, diese Angebote „vor dem Hintergrund der Stellungnahmen der Parteien ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist die größte Molkerei Tirols und die viertgrößte Molkerei Österreichs. Der Antragsteller besitzt die Gewerbeberechtigung zur „Erzeugung von Lebensmitteln aller Art und tiefgekühlten Produkten". Er produzierte an einem Betriebsstandort der Antragsgegnerin in L***** einen zu 80 % aus pasteurisierter Milch bestehenden süßen Brotaufstrich („Caramellcreme", in der Folge: Produkt), der zu einem geringen Teil unter der Bezeichnung „T***** Creme" und - na... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt, gestützt auf § 7 Abs 2 Z 2 iVm § 2 NVG, die Antragsgegnerin dazu zu verpflichten, es zu unterlassen, Sägewerke der K***** Gruppe beim Bezug von Sägerundholz im Verhältnis zu anderen Sägewerken, die gesetzliche Mitglieder des Antragstellers sind, bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen durch die Gewährung von sachlich nicht gerechtfertigten Sägerundholzpreisen und/oder sonstigen Sonderkonditionen zu bevorzugen, insbesondere durch Der Antragstell... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sie an dem von ihr betriebenen Kino in W***** „Filmbühne W*****" mit Filmkopien jener Filme, die von der Antragsgegnerin österreichweit mit zumindest 50 Filmkopien gestartet werden und die von der Antragstellerin bei der Antragsgegnerin mindestens vier Wochen vor dem Filmstart bestellt werden, insbesondere mit dem Film „Asterix bei den Olympischen Spielen", zum jeweiligen Filmstart zu beliefern. Außerdem... mehr lesen...
Begründung: Dem vorliegenden Geldbußenverfahren ging ein Verfahren wegen Abstellung des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung (§ 35 Abs 1 und 2 KartG) voraus, das mit Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Kartellgericht vom 28. 4. 2004, 26 Kt 230/02, 26 Kt 93, 94/03, bestätigt durch den Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 4. 4. 2005, 16 Ok 20/04, beendet wurde. Dem vorliegenden Geldbußenverfahren ging ein Verfahren wegen Abstellung des Missbrauchs der marktbeherrs... mehr lesen...
Begründung: Die in Nordirland ansässige Antragstellerin stellt Human- und Veterinärarzneimittel her. Im Veterinärarzneimittelbereich erzeugt sie ca 80 Produkte, die sie in 110 Ländern vertreibt. Sie ist als Lohnhersteller für neun der zehn multinationalen (Veterinär-)Arzneimittelunternehmen tätig. Sie expandiert auch im Bereich Humanarzneimittel. Sie investiert kontinuierlich in Forschung und Entwicklung, Produktion und Qualitätskontrolle, wobei die Forschungs- und Entwicklungsabt... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Kronen Zeitung" und "KURIER", die bundeslandweise in unterschiedlichen Mutationsausgaben erscheinen. Die Antragstellerin nimmt alle technischen und kommerziellen Belange der "Tiroler Krone" und des "KURIER Tirol" wahr. Die Erstantragsgegnerin ist Medieninhaberin der Tageszeitungen "Tiroler Tageszeitung" und "Die NEUE Zeitung für Tirol" (im Folgenden: "NEUE"), die seit 25. 9. 2004 erscheint. Die Zweitantragsgegnerin... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin betreibt zwei Großkinos (Multiplexe), und zwar in St. Pölten und Linz. Die Zweitantragstellerin betreibt zwei Großkinos in Wien. Die Drittantragstellerin betrieb Großkinos in Wien und Leoben; sie zog ihre Anträge zurück, nachdem ihre Kinos im Laufe des Verfahrens von der Zweitantragsgegnerin übernommen worden sind. Der Viertantragsteller ist besonderer Verwalter im Konkurs über das Vermögen eines Kinounternehmens und war im Zeitpunkt der Einbrin... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 L AußStrG §14 A4AußStrG 2005 §45 LAußStrG 2005 §52AußStrG 2005 §62 A4AußStrG 2005 §66 KartG 1988 §43 KartG 1988 §53 KartG 1988 §88 Abs2 ÜbG §30a Abs2 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 14 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die L***** AG (im Folgenden: Anmelderin) meldete beim Kartellgericht am 21. 5. 2004 den Erwerb sämtlicher Anteile an der T***** Holding Ltd. (im Folgenden: Zielunternehmen) durch die D***** Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der Anmelderin, an. Die Anmeldung erfolge vorsorglich im Hinblick darauf, dass die Zielgesellschaft in Österreich kein oder ein vernachlässigbar geringes Gelegenheitsgeschäft habe. Der Zusammenschluss zeitige daher keine Auswirkungen in Österre... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt, der Antragsgegnerin gemäß § 3 a NVG zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr Waren, insbesondere Lustenauer Senf, mild oder scharf, 200 g Tube, unter dem Einstandspreis - das ist der Preis, der sich nach Abzug aller Rabatte oder sonstiger Preisnachlässe ergibt, die der Antragsgegnerin vom Lieferanten im Zeitpunkt der Rechnungstellung eingeräumt werden, zuzüglich der Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben, die beim Verkauf anfallen, zu ve... mehr lesen...
Norm: B-VG Art92 Abs1 KartG 1988 §88 Abs2NahversG §6 B-VG Art. 92 heute B-VG Art. 92 gültig von 28.10.2008 bis 03.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 27/2007 B-VG Art. 92 gültig ab 28.10.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 B-VG Ar... mehr lesen...
Begründung: Der antragstellende S*** G* U*** W*** brachte vor, die Antragsgegnerin habe im September 1988 in ihrer Filiale in Bleiburg eine großangelegte Werbeaktion durchgeführt und dabei unter anderem die Ware Fa-Deo-Spray-Dose um den Bruttoverkaufspreis von S 14,90 verkauft, was einem Nettopreis von S 12,42 entspreche. Der Einstandspreis vergleichbarer Konkurrenten betrage S 15,40 brutto und S 14,- netto. Die Antragsgegnerin habe daher unter ihrem Einstandspreis verkauft. De... mehr lesen...
Begründung: Der antragstellende S*** G*** U*** W*** brachte vor, die Antragsgegnerin habe im September 1988 in ihrer Filiale in Bleiburg eine großangelegte Werbeaktion durchgeführt und dabei unter anderem das Waschmittel Ariel Plus 4 kg um den Bruttoverkaufspreis von S 99 verkauft, was einem Nettopreis von S 82,50 entspreche. Der Einstandspreis vergleichbarer Konkurrenten betrage S 110 brutto und S 100 netto. Die Antragsgegnerin habe daher unter ihrem Einstandspreis verkauft. D... mehr lesen...