Begründung: Die Antragstellerin betreibt das Gewerbe der Werbemittlung und ist auf Immobilienmakler spezialisiert. Seit Jänner 1997 ist sie der exklusive Verlagsvertreter für die Tageszeitung "Der S*****" im Bereich der Immobilienanzeigen. Die Antragsgegnerin wickelt für die M***** Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG, in deren alleinigen Eigentum sie steht, das gesamte Anzeigengeschäft der von der Muttergesellschaft verlegten Tageszeitungen "K*****" und "N*****K... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist ein österreichweit tätiges Handelsunternehmen mit mehr als 100 Filialen, das insbesondere auch mit dem Verkauf von Handys befaßt ist und auf diesem Markt einen Anteil von rund 10 % besitzt. Die Antragsgegnerin betreibt eines von zwei Handy-Netzen in Österreich und ist derzeit nur dem Wettbewerb eines Mitbewerbers (max.mobil) ausgesetzt; ihr Anteil am gesamten inländischen Markt beträgt derzeit rund 90 % (Stand Mai 1997). Im Juni 1996 schlo... mehr lesen...
Norm: EGEO ArtXXVII KartG 1988 §43 KartG 1988 §52Abs1 AußStrG §9 L AußStrG §14 A4 KartG 1988 § 43 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Verlegerin und Herausgeberin der Wochenzeitschriften "Der Neue Grazer" und "Der neue Steirer", die (als Gratisblätter) in Graz/Umgebung bzw in der restlichen Steiermark wöchentlich verteilt werden. Sie steht im Miteigentum der M***** GmbH & Co KG. Die Erstantragsgegnerin ist Herausgeberin und Medieninhaberin der Tageszeitung "Kleine Zeitung", die im gesamten Gebiet der Bundesländer Steiermark und Kärnten verkauft wird. Sie steht im All... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §43 KartG 1988 §132 KartG 1988 § 43 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 132 gültig von 01.11.1993 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 62/2002 KartG 1988 § 132 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §43 KartG 1988 § 43 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005
Rechtssatz:
Im kartellrechtlichen Rechtsmittelverfahren sind Neuerungen zulässig; auch Änderungen der Rechtslage sind zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte 16 Ok 5/95 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Die Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Rücknahme von Kühlgeräten, BGBl 1992/408 (KühlgeräteV) verpflichtete ab 1.3.1993 jedermann, der im Inland gewerbsmäßig Kühlgeräte in Verkehr bringt, vom Abnehmer ein Pfand in der Höhe von S 1.000 zuzüglich Umsatzsteuer einzuheben (§ 2). Wird bei Abnahme eines Kühlgerätes auf Verlangen des Abnehmers von diesem Zug-um-Zug ein Altkühlgerät, für welches ein Pfand entrichtet worden ist, zurückge... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §43 AußStrG §9 L AußStrG §14 A4 KartG 1988 § 43 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 14 he... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3 KartG 1988 §43 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 KartG 1988 § 43 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005
Rechtssatz:
Die 1... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §18 Abs1 KartG 1988 §22 KartG 1988 §43 KartG 1988 §68 Abs1 KartG 1988 § 18 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 18 gültig von 01.11.1993 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 693/1993 KartG 1988 § 18 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.199... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin zeigte mit Eingabe vom 30. 6. 1989 vorsorglich die mit ihren Händlern geschlossenen Verträge unter Vorlage eines Vereinbarungsmusters gemäß §§ 13 Abs 2, 20 KartG 1988 (im folgenden nur als "KartG" bezeichnet) als allfällige Vertriebsbindungen an. Diese Verträge enthalten insbesondere folgende Regelungen: Die Antragsgegnerin zeigte mit Eingabe vom 30. 6. 1989 vorsorglich die mit ihren Händlern geschlossenen Verträge unter Vorlage eines Vereinbarun... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §43
Rechtssatz:
Diese Bestimmung erfaßt ihrem Wortlaut nach zwar nur nachträgliche Änderungen hinsichtlich der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens, sie ist jedoch ihrem Sinn nach auch auf den Fall anzuwenden, daß sich nachträglich die Unrichtigkeit der seinerzeitigen Meldung herausstellt.
Entscheidungstexte Okt 33/74 Entscheidungstext OGH 30.... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42KartG 1972 §43KartG 1972 §94
Rechtssatz:
Wird von dem Unternehmen, das seine Registrierung als marktbeherrschendes Unternehmen beantragt hat, noch vor der Entscheidung über diesen Antrag die Streichung aus dem Kartellregister gemäß § 43 KartG mit der
Begründung: beantragt, das antragstellende Unternehmen sei erst durch ein nachträglich eingeholtes Gutachten zur Überzeugung gekommen, daß die Voraussetz... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §43
Rechtssatz:
Die zur Vertretung nach außen berufenen Organe haften nur für ein ihnen zur Last fallendes Verschulden.
Entscheidungstexte 12 Os 191/63 Entscheidungstext OGH 09.12.1963 12 Os 191/63 Veröff: ÖBl 1964,56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0063984 ... mehr lesen...