Norm: KartG §16KartG §34 Abs1a
Rechtssatz: Regionale Teilmärkte setzen die Möglichkeit eigener von der Nachbarregion unabhängiger Markt- und Preisstrategien voraus. Regelmäßig ist eine genaue räumliche Abgrenzung relevanter Teilmärkte nicht möglich, weil es an Randzonen unvermeidlich zu Überschneidungen verschiedener Teilmärkte kommt. Entscheidungstexte 25 Kt 160/03-44 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §34 Abs1a
Rechtssatz: Die Vermutung des § 34 Abs 1a KartG kann auch dadurch widerlegt werden, dass der Antragsgegner nachweist, dass der relevante Markt entgegen den Antragsbehauptungen nicht mit dem Inland begrenzt ist (hier: Frage der marktbeherrschenden Stellung als Nachfrager, wenn Anbieter räumliche Ausweichmöglichkeiten haben). Entscheidungstexte 16 Ok 14/02 Ents... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 1988 §34 Abs1a Z1KartG 2005 §4 Abs2 Z1ZPO §266 B
Rechtssatz: Wenn ein Unternehmer am gesamten inländischen Markt oder einem anderen örtlich relevanten Markt ua einen Anteil von mindestens 30 % hat, trifft ihn die Beweislast, dass die Voraussetzungen nach Abs 1 (marktbeherrschende Stellung) nicht vorliegen. Dieser Beweis kann nicht einfach dadurch erbracht werden, dass ein anderer Unternehmer an diesem Markt einen größeren Antei... mehr lesen...