Norm
KartG 1988 §34 Abs1aRechtssatz
Die Vermutung des § 34 Abs 1a KartG kann auch dadurch widerlegt werden, dass der Antragsgegner nachweist, dass der relevante Markt entgegen den Antragsbehauptungen nicht mit dem Inland begrenzt ist (hier: Frage der marktbeherrschenden Stellung als Nachfrager, wenn Anbieter räumliche Ausweichmöglichkeiten haben).Die Vermutung des Paragraph 34, Absatz eins a, KartG kann auch dadurch widerlegt werden, dass der Antragsgegner nachweist, dass der relevante Markt entgegen den Antragsbehauptungen nicht mit dem Inland begrenzt ist (hier: Frage der marktbeherrschenden Stellung als Nachfrager, wenn Anbieter räumliche Ausweichmöglichkeiten haben).
Entscheidungstexte
Schlagworte
LKW-MautsystemEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117181Dokumentnummer
JJR_20021216_OGH0002_0160OK00014_0200000_001