Entscheidungen zu § 13 Abs. 5 KartG 2005

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1968/6/18 Okt1/68

Norm: KartG 1959 §13 Abs4KartG 1959 §13 Abs5KartG 1959 §16
Rechtssatz: Die Eintragung von Änderungen der Kartellvereinbarung oder der in § 12 lit a und b KartG bezeichneten Umstände in das Register ist vom Kartellgericht auf bloße Anmeldung des Kartellbevollmächtigten ohne besonderen Antrag zu verfügen bzw zu bewilligen. Die Eintragung von Änderungen der Kartellvereinbarung oder der in Paragraph 12, Litera a und b KartG bezeichneten ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.06.1968

RS OGH 1974/2/18 Okt3/60, Okt2/60, Okt15/74

Norm: KartG 1959 §5KartG 1959 §12KartG 1959 §13 Abs5
Rechtssatz: Die Bestellung eines neuen Kartellbevollmächtigten kann durch den Kartellvertrag einem Organ des Kartells übertragen werden. Die Neubestellung des Kartellbevollmächtigten ist keine Vertragsänderung im Sinne des § 3 KartG. Die Bestellung eines neuen Kartellbevollmächtigten kann durch den Kartellvertrag einem Organ des Kartells übertragen werden. Die Neubestellung des Kar... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1961

Entscheidungen 1-2 von 2