Entscheidungen zu § artikel1zu23 Abs. 1a WGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

6 Dokumente

Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2011/7/15 8Ob59/10z

Entscheidungsgründe: Zur Errichtung einer Wohnhausanlage unter
Begründung: von Wohnungseigentum suchte die gemeinnützige B***** Genossenschaft mbH (in weiterer Folge: Genossenschaft) beim Amt der Wiener Landesregierung um Förderung nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (idF WWFSG 1989, LGBl Nr 18/89) an. Mit Schreiben des Amtes der Wiener Landesregierung vom 14. 7. 1992 wurde der Genossenschaft die Leistung von Annuitätenzuschüssen zu ein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.07.2011

TE OGH 2010/4/20 5Ob22/10m

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. Erich H*****, und 2. Helmut B*****, beide vertreten durch Martin Gruber, Verein Mieter informieren Mieter, 1150 Wien, Löhrgasse 13/20, gegen die Antragsgegnerin D***** AG Gemeinnützige Aktiengesellschaft, ****... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.04.2010

TE OGH 2009/9/1 5Ob34/09z

Begründung: Die Antragsteller sind Nutzungsberechtigte in dem von der Antragstellerin errichteten Haus *****. Die Errichtung des Hauses erfolgte mit einer Förderung nach dem WWFSG 1989. Am 29. 10. 1991 sicherte die Stadt Wien - Amt der Wiener Landesregierung MA 50 - der Antragsgegnerin als Förderungswerber gemäß § 14 WWFSG 1989 zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit 30 Mietwohnungen in Form von Reihenhäusern einen Baukostenzuschuss sowie die Leistung von Annuitätenzuschüssen zu ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.09.2009

RS OGH 2003/4/8 5Ob6/03y

Norm: WGG 1979 §23 Abs1a
Rechtssatz: Mit der Bestimmung des § 23 Abs 1a WGG 1979 wurde nur eine Klarstellung der Verpflichtung der Bauvereinigung normiert. Mit der Bestimmung des Paragraph 23, Absatz eins a, WGG 1979 wurde nur eine Klarstellung der Verpflichtung der Bauvereinigung normiert. Entscheidungstexte 5 Ob 6/03y Entscheidungstext OGH 08.04.2003 5 Ob 6/0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.04.2003

RS OGH 2011/7/15 5Ob6/03y, 5Ob34/09z, 5Ob22/10m, 8Ob59/10z

Norm: WGG 1979 §22 Abs1 Z6cWGG 1979 §23 Abs1aWGG 1979 §23 Abs1WGG 1979 idF vor der WRN 1999 §14 Abs1WWFSG 1989 §6 Abs2 Z3WWFSG 1989 §6 Abs2 Z4
Rechtssatz: Eine gemeinnützige Bauvereinigung war schon vor Inkrafttreten der Bestimmungen des § 23 Abs 1a und § 22 Abs 1 Z 6c WGG 1979 durch die WRN 1999 verpflichtet, bei laufenden Darlehensverträgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 6 Abs 2 WWFSG 1989 auf die Senkung des Zinssatze... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.04.2003

TE OGH 2003/4/8 5Ob6/03y

Begründung: Die Antragsteller sind Nutzungsberechtigte in dem von der Antragsgegnerin errichteten Haus ***** in *****. Die Errichtung des Hauses erfolgte unter Förderung nach dem WWFSG 1989. Am 29. 10. 1991 sicherte die Stadt Wien - Amt der Wiener Landesregierung MA 50 der Antragsgegnerin als Förderungswerber gemäß § 14 WWFSG 1989 zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit 30 Mietwohnungen in Form von Reihenhäusern einen Baukostenzuschuss sowie die Leistung von Annuitätenzuschüssen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.04.2003

Entscheidungen 1-6 von 6

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten