Entscheidungsgründe: Zur Errichtung einer Wohnhausanlage unter
Begründung: von Wohnungseigentum suchte die gemeinnützige B***** Genossenschaft mbH (in weiterer Folge: Genossenschaft) beim Amt der Wiener Landesregierung um Förderung nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (idF WWFSG 1989, LGBl Nr 18/89) an. Mit Schreiben des Amtes der Wiener Landesregierung vom 14. 7. 1992 wurde der Genossenschaft die Leistung von Annuitätenzuschüssen zu eine... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. Erich H*****, und 2. Helmut B*****, beide vertreten durch Martin Gruber, Verein Mieter informieren Mieter, 1150 Wien, Löhrgasse 13/20, gegen die Antragsgegnerin D***** AG Gemeinnützige Aktiengesellschaft, *****... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Nutzungsberechtigte in dem von der Antragstellerin errichteten Haus *****. Die Errichtung des Hauses erfolgte mit einer Förderung nach dem WWFSG 1989. Am 29. 10. 1991 sicherte die Stadt Wien - Amt der Wiener Landesregierung MA 50 - der Antragsgegnerin als Förderungswerber gemäß § 14 WWFSG 1989 zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit 30 Mietwohnungen in Form von Reihenhäusern einen Baukostenzuschuss sowie die Leistung von Annuitätenzuschüssen zu e... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §22 Abs1 Z6cWGG 1979 §23 Abs1aWGG 1979 §23 Abs1WGG 1979 idF vor der WRN 1999 §14 Abs1WWFSG 1989 §6 Abs2 Z3WWFSG 1989 §6 Abs2 Z4
Rechtssatz: Eine gemeinnützige Bauvereinigung war schon vor Inkrafttreten der Bestimmungen des § 23 Abs 1a und § 22 Abs 1 Z 6c WGG 1979 durch die WRN 1999 verpflichtet, bei laufenden Darlehensverträgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 6 Abs 2 WWFSG 1989 auf die Senkung des Zinssatzes gegenüb... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Nutzungsberechtigte in dem von der Antragsgegnerin errichteten Haus ***** in *****. Die Errichtung des Hauses erfolgte unter Förderung nach dem WWFSG 1989. Am 29. 10. 1991 sicherte die Stadt Wien - Amt der Wiener Landesregierung MA 50 der Antragsgegnerin als Förderungswerber gemäß § 14 WWFSG 1989 zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit 30 Mietwohnungen in Form von Reihenhäusern einen Baukostenzuschuss sowie die Leistung von Annuitätenzuschüssen ... mehr lesen...
Begründung: Die von den Antragstellern am 17. 9. 1992 beantragte Überprüfung der Grund und Baukosten ihrer von der Antragsgegnerin - einer gemeinnützigen Bauvereinigung - erworbenen Reihenhäuser führte im erstinstanzlichen Verfahren zum Ergebnis, dass eine Überschreitung der angemessenen Preise in der Höhe von mehreren Mio Schilling festgestellt und die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, den Antragstellern Beträge zwischen S 79.366,19 und S 239.522,37 zurückzuzahlen. Als berec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang. Zur Vorgeschichte kann auf die mehrmals veröffentlichte Entscheidung 5 Ob 288/99k verwiesen werden. Demnach blieb zu klären, wie hoch die von der beklagten Partei in der Errichtungsphase der verfahrensgegenständlichen Reihenhausanlage einbehaltenen Skonti sind und ob der von den Käufern des Hauses Nr. 4 verlangte Gesamtpreis den am Kostendeckungsprinzip orientierten Preisbildungsvorschriften des WGG 1979 wid... mehr lesen...