Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, hat das - vor mehreren Jahrhunderten errichtete - Haus E*****, Ende des Jahres 1978 von der V***** AG erworben. Im Jahr 1947 wurde dem Beklagten, welcher damals bei der A***** AG beschäftigt war, die Wohnung Nr 3 in diesem Haus als Werkswohnung zugewiesen. Der Beklagte ist seit 1985 Pensionist der V***** AG. Am 5.5.1980 schloß der Beklagte mit der Klägerin über die Wohnung Nr 3 einen Mietvertrag mit einem... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 idF 2.WÄG §20 Abs2 Z1
Rechtssatz:
Aus der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Vorschrift des § 20 Abs 2 Z 1 WGG ergibt sich, daß die Änderungskündigung nicht zur Voraussetzung hat, daß die Baulichkeit von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet wurde. Aus der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Vorschrift des Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer eins, WGG ergibt sich, daß die Änderungskündigung nicht zur Voraus... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin des Hauses ***** in L*****. Das Haus wurde nicht von der klagenden Partei errichtet und im Jahre 1978 in die klagende Partei eingebracht. Der Beklagte ist Mieter der in diesem Hause gelegenen Wohnung Tür 1 mit einer Gesamtfläche von 131 m2 bestehend aus zwei Vorzimmern, einer Küche, vier Zimmern, einem Kabinett, einem Bad und einem Klosett samt dazugehörigem Kellerabteil und Dachboden. Mit der am 13. September 1991 erhobene... mehr lesen...
Norm: MRG §29 WGG §20 Abs2 MRG § 29 heute MRG § 29 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 29 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2009 MRG § 29 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20 Abs2
Rechtssatz:
Die Auflösung des Nutzungsvertrages im Sinne des § 20 Abs 2 WGG unter Berufung auf einen wichtigen Grund im Sinne des § 19 MG ist zwingendes Recht. Denn nach dem Normzweck sollte der Nutzungsberechtigte in derselben Weise geschützt werden wie ein Mieter durch das MG. Aus dem späteren Inkrafttreten des § 21 WGG kann daher nicht der Schluß gezogen werden, daß bis zu diesem Zeitpunkt die Bestimmungen ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20 Abs2
Rechtssatz:
Die Aufhebung der Mitgliedschaft zur Genossenschaft durch diese bewirkt die Auflösung des Nutzungsvertrages nur dann, wenn der Grund zur Aufhebung einem wichtigen Grund im Sinn des § 19 MG gleichzuhalten ist. Ist wegen Vorliegens wichtiger
Gründe: von gleichem Gewichte wie jene des § 19 MG die Aufhebung wirksam geworden, hat die Genossenschaft den Anspruch auf Räumung durch Räumungsklage, wie in den... mehr lesen...