Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter jeweils einer Wohnung des im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Hauses ***** in *****. Die Antragsgegnerin hat in den Jahren 2003 bis 2005 umfangreiche Sanierungsarbeiten an diesem und anderen Häusern durchgeführt. Sie hat den Antragstellern für die Jahre 2003 bis 2005 Abrechnungen über die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge übermittelt und die Möglichkeit eingeräumt, in die zu den Abrechnungen gehörenden Belege Einsicht zu neh... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aa ZPO §228 C1 ZPO §228 C3WGG 1979 §14d ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §14dWGG 1979 §19
Rechtssatz: Die in der Jahresabrechnung auszuweisenden Ausgaben haben nur insoweit Bedeutung, als sie dann, wenn sie zu Unrecht eingesetzt wurden, den zur Deckung von Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten zur Verfügung stehenden Betrag nicht mindern und bei einem allfälligen Rückforderungsanspruch nach § 14d Abs 8 WGG erhöhend zu berücksichtigen sind. Die in der Jahresabrechnung auszuweisenden Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Nutzungsberechtigter des Reihenhauses Nr 15 einer aus 20 Häusern bestehenden Reihenhausanlage, die im Eigentum der beklagten gemeinnützigen Bauvereinigung steht und von ihr verwaltet wird. Im Jahr 1993 wurden in 18 dieser Häuser schadhafte Türen und Fenster erneuert, wofür die beklagte Partei aus dem Instandhaltungsfonds einen Betrag von S 1,114.977,80 an den bauausführenden Unternehmer bezahlte; zusätzlich stellte die beklagte Partei 5 % di... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 IMRK Art6 Abs1 II1aMRK Art6 Abs1 II4MRK Art7 StGG Art5 WGG §14d StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 WGG Art. 1 § 14d heute WGG Art. 1 § 14d gültig ab 19.03.2025 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter (oder Nutzungsberechtigter) in dem der Antragsgegnerin gehörenden Wohnhaus in Statzing Nr. 58. Die Antragsgegnerin hebt ab 1. Oktober 1987 vom Antragsteller einen monatlichen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag gemäß § 14 d WGG von S 459,24 ein. Dieser Betrag liegt innerhalb des durch § 14 d Abs 3 WGG normierten Rahmens. Für dieses Wohnobjekt ist der Abbruch weder bewilligt noch aufgetragen. Die Baubewilligung lag im Zeitpunkt des erstm... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1969 Eigentümer der Liegenschaft Kapfenberg, Grazer Straße 6. Das auf dieser Liegenschaft im Jahre 1579 errichtete Haus besteht aus einem Hauptgebäude, das einen ersten Stock aufweist, und einem angebauten niedrigeren Nebengebäude. Im Hauptgebäude sind im Erdgeschoß zwei Geschäftsräume und im ersten Stock drei Wohnungen untergebracht. Im Nebengebäude befinden sich unter anderem ein Friseurgeschäft und das von der Antragsgegnerin gemietete ... mehr lesen...
Norm: MRG §45 Abs2 WGG §14d MRG § 45 heute MRG § 45 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 31.12... mehr lesen...