Norm: GAngG §19 GAngG § 19 heute GAngG § 19 gültig ab 01.11.1923
Rechtssatz:
Auf die im § 19 GAngG vorgeschriebene schriftliche Form der Kündigung kann vom Dienstnehmer nachträglich, nach Ablauf der Kündigungsfrist, nicht aber im Zeitpunkte der Kündigung gültig verzichtet werden. Auf... mehr lesen...
Norm: GAngG §19 GAngG § 19 heute GAngG § 19 gültig ab 01.11.1923
Rechtssatz:
Eine entgegen der Vorschrift des § 19 GAngG bloß mündlich erklärte Kündigung des Dienstverhältnisses hat die Wirkung einer vorzeitigen Entlassung. Eine entgegen der Vorschrift des Paragraph 19, GAngG bloß mü... mehr lesen...