RS OGH 1927/3/29 1Ob256/27

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Veröffentlicht am 29.03.1927
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Rechtssatz

Eine entgegen der Vorschrift des § 19 GAngG bloß mündlich erklärte Kündigung des Dienstverhältnisses hat die Wirkung einer vorzeitigen Entlassung.Eine entgegen der Vorschrift des Paragraph 19, GAngG bloß mündlich erklärte Kündigung des Dienstverhältnisses hat die Wirkung einer vorzeitigen Entlassung.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 256/27
    Entscheidungstext OGH 29.03.1927 1 Ob 256/27
    Veröff: SZ 9/73

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0061135

Dokumentnummer

JJR_19270329_OGH0002_0010OB00256_2700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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