Rechtssatz
Eine entgegen der Vorschrift des § 19 GAngG bloß mündlich erklärte Kündigung des Dienstverhältnisses hat die Wirkung einer vorzeitigen Entlassung.Eine entgegen der Vorschrift des Paragraph 19, GAngG bloß mündlich erklärte Kündigung des Dienstverhältnisses hat die Wirkung einer vorzeitigen Entlassung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0061135Dokumentnummer
JJR_19270329_OGH0002_0010OB00256_2700000_001