Begründung: Die Antragstellerin erwarb mit Kaufvertrag vom 17. 6. 2009 von dem durch seinen vertretenen Sachwalter Verkäufer die in dessen Eigentum stehenden 790/13100 Anteile an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an W2 untrennbar verbunden ist. Der Kaufvertrag weist eine Genehmigungsklausel des Bezirksgerichts Hernals vom 25. 6. 2009 zu AZ 1 P 199/08y auf, die nicht mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. In ihrem im elektronis... mehr lesen...
Begründung: Frau Herta S***** ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 4940 Grundbuch ***** und zwar zu 14014/20238tel Anteilen. Mit Kaufvertrag vom 8. 10. 1999 verkaufte sie an die Antragstellerin 1380/20238tel Anteile und sagte ihr die
Begründung: von Wohnungseigentum ob der bereits bestehenden Wohnung top W 17 im Haus ***** in *****zu. Unter Vorlage dieses Kaufvertrages begehrte die Antragstellerin die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum betreffend die Wohnung top W... mehr lesen...
Begründung: Am 10. September 1998 wurden 231/13800 (B-LNr 26) und 303/13800 (B-LNr 27) Anteile des Verpflichteten an einer Wiener Liegenschaft mit Haus in Wien 1 nach getrennter Ausbietung versteigert. Mit den 231/13800 Anteile ist nach dem Grundbuchsstand untrennbar Wohnungseigentum "an Geschäft 1b, Magazin 3", mit den 303/13800 Anteilen ist untrennbar Wohnungseigentum "an GR 1a und Nebenräume" verbunden. Die 231/13800 Anteile wurden um das Meistbot von 3,120.000 S einer Aktien... mehr lesen...
Norm: EO §156 IICEO §156 IIFWEG §1 Abs1WEG §7 Abs1
Rechtssatz: Werden zwei Wohnungseigentumseinheiten eines Verpflichteten versteigert, denen Miteigentumsanteile an ein und derselben Liegenschaft zugrunde liegen, so kann durch deren Zuschlag an verschiedene Ersteher nicht ein Austausch jener Räumlichkeiten stattfinden, auf die sich das jeweils ausschließliche dingliche Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers einer bestimmten Einheit bezieht. ... mehr lesen...
Norm: GBG §20WEG 1975 §3 Abs1WEG 1975 §7 Abs1WEG 1975 §12WEG 1975 §25
Rechtssatz: Die Einverleibung des Wohnungseigentumsrechtes kann daher auf dem Mindestanteil erfolgen. Übersteigt der Anteil eines Miteigentümers den mit seinem Wohnungseigentum an einem bestimmten Objekt verbundenen Mindestanteil, so ist der durch das Wohnungseigentum nicht gebundene "Mehranteil" unter Ersichtlichmachung der Nämlichkeit (§ 20 GBG) getrennt einzutragen. ... mehr lesen...
Begründung: Heinz F***** ist zu 2657/100.000 und zu 262/100.000 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** O*****. Mit den zuerst genannten Anteilen (BLNR 40) ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 15 des Hauses Am N***** Nr. 3 verbunden, mit den anderen Anteilen Wohnungseigentum an der Garage Nr. 53 (BLNR 41). Unter CLNR 1 a, 2 a, 5 a, 6 a, 8 a, 9 a, 11 b und 12 b sind auf beiden Anteilen Pfandrechte einverleibt. Laut Pfandurkunde vom 16.Dezember ... mehr lesen...
Norm: GBG §94 AGBG §85 Abs1GBG §85 Abs2GBG §94 CGBG §95WEG §7 Abs1WEG §7 Abs2WEG 2002 §11
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 7 Abs 1 und 2 WEG muss weder im Grundbuchsgesuch noch in der Erledigung angeführt werden, dass mit dem vom Eintragungsbegehren betroffenen Miteigentumsanteil Wohnungseigentum verbunden ist. Entscheidungstexte 5 Ob 115/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 5 Ob 115/92 ... mehr lesen...