Begründung: Zur Sicherung des Anspruchs der klagenden Partei auf Einverleibung von Miteigentumsanteilen verbunden mit Wohnungseigentum an zwei Objekten (Wohnung und KFZ-Abstellplatz) erließen die Vorinstanzen ein Belastungs- und Veräußerungsverbot. Die beklagte Partei zeigt in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage auf. Rechtliche Beurteilung 1. Die Vorinstanzen qualifizierten die zwischen den Streitteilen geschlossene Vereinbaru... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Klägerin ist zu 320/1436 und zu 8/72 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Grundstücksadresse *****). Mit den 320/1436 Anteilen der Klägerin ist Wohnungseigentum an W 15 verbunden. Die Beklagte ist zu 68864/103392 Anteilen schlichte (Mehrheits-)Miteigentümerin der bezeichneten Liegenschaft. Die Klägerin begehrte primär die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft an den beiden schlichten Miteigentumsanteilen der Streit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Werner G*****, 2. Karin G*****, und 3. Paula C*****, alle vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** war aufgrund von sechs, in der Zeit von 1968 bis 1974 errichteten Kauf- und Wohnungseigentumsverträgen - basierend auf der durch das Wohnungseigentumsgesetz 1948 geschaffenen Rechtslage - teilweise Wohnungseigentum begründet worden (Mischhaus), wobei aber inzwischen das Wohnungseigentum jeweils auf dem Mindestanteil eingetragen ist, mit dem es verbunden ist. Nicht im Wohnungseigentum, sondern (nur) im (schlichten) Miteigentum stehe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 15625/42880 Anteilen bücherliche Miteigentümerin einer Liegenschaft in Linz. Der Beklagte ist aufgrund eines Einantwortungsbeschlusses außerbücherlicher Miteigentümer von ebenfalls 15625/42880 Anteilen an dieser Liegenschaft. Die übrigen Anteile stehen im Eigentum einer Bank Aktiengesellschaft (in Hinkunft: Wohnungseigentümerin), wobei mit jeweils 1600/21440 Anteilen, 1365/21440 Anteilen, 3300/42880 Anteilen und 2400/42880 Anteilen das Wohn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095GBG §3GBG §9WEG 2002 §4
Rechtssatz: Bei nachträglicher
Begründung: von Wohnungseigentum ist das bisher auf der gesamten Liegenschaft eingetragene Bestandrecht auf jene Wohnungseigentumsobjekte zu beschränken, die nach § 4 WEG 2002 vom Vertragsübergang auf den jeweiligen Wohnungseigentümer erfasst sind. Entscheidungstexte 5 Ob 138/08t Entscheidungstext OGH 26.08.2008 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §885ABGB §1053GrEStG §1WEG 1975 §2 Abs2WEG 1948 §4
Rechtssatz: Rechtliche Qualifikation einer Vereinbarung, einem Wohnungseigentumswerber das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung zu verschaffen, als Punktation. VwGH vom 09.12.1971, 112/71; Verstärkter Senat; Veröff: MietSlg 23820 GlRS VwGH vom 24.04.1980, 315/78; Veröff: AnwBl 1982,157 Entscheidungstexte 5 Ob 79/95 ... mehr lesen...