Norm: WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: Die Änderung des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels ist von der Festsetzung neuer Abrechnungseinheiten zu unterscheiden. Während bei ersterer Liegenschaftsaufwendungen, hinsichtlich derer erheblich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten bestehen, nach einer vom gesetzlichen Schlüssel abweichenden Art verteilt werden, führt die Festsetzung neuer Abrechnungseinheiten dazu, dass... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §19 Abs1WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z2WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: 1. Ausführungen zur Frage des billigen Ermessens nach § 19 Abs 3 Z 2 WEG. 2. In das bei einer Entscheidung nach § 19 Abs 3 Z 2 WEG auszuübende billige Ermessen können sowohl Argumente der Abrechnungserleichterung als auch Argumente einer dadurch erreichbaren höheren Kostenverteilungsgerechtigkeit einfließen. E... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z1WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z2WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: 1. Während die in § 19 Abs 3 Z 1 WEG vorgesehene Änderung des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels uneingeschränkt für alle Liegenschaftsaufwendungen möglich ist, sofern erhebliche Unterschiede in den Nutzungsmöglichkeiten der Miteigentümer bestehen (vergleiche 5 Ob 2385/96p = EWr II/19/17), setzt die Schaffung neuer Abrechnungs... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1WEG 2002 §32 Abs1WEG 2002 §32 Abs5WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: Das Miteigentum und Wohnungseigentum begründet Gemeinschaft und es kommt nicht darauf an, ob die einzelne Erhaltungsarbeit jedem Beitragspflichtigen zugute kommt. Diese einen durch den Außerstreitrichter festzusetzenden abweichenden Verteilungsschlüssel rechtfertigende Unterscheidung kennt das Gesetz für die Anlagen mit ungleicher Nutzungsmöglichkeit, aber... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs2 Z2WEG 1975 §26 Abs1 Z5WEG 2002 §32 Abs6WEG 2002 §52 Abs1 Z9
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 5 WEG besteht eine Bindung des Gerichtes an die Sachanträge der antragstellenden Parteien (denen die Antragsgegner entgegentreten) nicht; diese Anträge haben vielmehr nur den Charakter unverbindlicher Vorschläge und binden das Gericht nur insoweit, als es nicht etwa den Verteilungsschlüssel für andere Anlagen als für so... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: Mit den im § 19 Abs 1 Z 1 WEG bezeichneten "Anlagen" sind nur solche technischen Einrichtungen gemeint, deren unterschiedliche Nutzungsmöglichkeit erkennbar ist, so dass wohl noch Gemeinschaftsgeräte wie Waschmaschinen und Bügelmaschinen, Solarien, Schwimmbäder darunter fallen mögen, nicht aber die gewöhnlich in jedem Haus vorhandenen Ausgestaltungen wie Wasserzufuhr, Rauchabzüge, Stiegenh... mehr lesen...