Entscheidungen zu § 31 Abs. 1 WEG 2002

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 2011/1/24 5Ob149/10p

Begründung: Die Antragsgegnerin war von 2004 bis 31. 12. 2008 Verwalterin der Liegenschaft *****. Nunmehrige Verwalterin ist die Dr. M***** I***** GmbH. Die Antragstellerin (Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft) begehrte, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sämtliche Auftragsschreiben, Regiescheine, Rechnungen und Belege, jeweils im Original, zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2004 bis 2008 sowie die Originalkontoauszüge vom Tag der Errichtung bis zur Schließung ein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.01.2011

TE OGH 2010/5/27 5Ob49/10g

Begründung: Die Erst- bis Viertantragsgegner haben es nach Beendigung eines früher bestehenden Hausbesorgerdienstverhältnisses aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft übernommen, kleinere Reparaturen (wie zB das Austauschen von Glühbirnen, Wechseln von Zylindern an Eingangstüren, Liftreparaturen, Erneuerung von Hausschildern etc), die Überwachung von Öllieferungen oder die Begleitung und Beaufsichtigung professioneller Tätigkeiten auszufü... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.2010

TE OGH 2010/1/19 5Ob254/09b

Begründung: Die Antragsgegnerin war bis zum 31. 12. 2002 Verwalterin der im Wohnungseigentum stehenden Liegenschaft *****. Mit 1. 1. 2003 wurde die S***** GmbH zur neuen Verwalterin bestellt, die auch die Verwaltungstätigkeit aufnahm. Per 31. 12. 2002 betrug die Rücklage der Antragstellerin 9.189,82 EUR, dies laut Abrechnung der Antragsgegnerin und unter Abzug eines nicht berechtigten Kostenaufwandes von 3.185,07 EUR aus dem Verfahren 11 Cg 6/04a des Handesgerichts Wien, womit die... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.01.2010

TE OGH 2009/12/15 5Ob171/09x

Entscheidungsgründe: Ob der EZ 3761 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Die Klägerin ist die Eigentümergemeinschaft. Der Beklagte ist Mit- und Wohnungseigentümer. Er hatte mit Kaufvertrag vom 6. 12. 2005 an dieser Liegenschaft 518/1620-tel Anteile (B-LNR 2) und 175/1620-tel Anteile (B-LNR 10) erworben, mit welchen Wohnungseigentum an Büro 2 und Büro 1 verbunden ist. Ob der Liegenschaft ist sub C-LNR 1a die Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 19 WEG 1975 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.2009

RS OGH 1999/12/21 5Ob328/99t, 5Ob103/00h, 5Ob213/00k, 5Ob171/02m, 5Ob187/12d, 5Ob144/15k, 20Ds3/17x,

Norm: WEG §17 Abs1 Z2WEG 2002 §20 Abs1WEG 2002 §20 Abs2WEG §28 Abs1 Z2WEG 2002 §31 Abs1
Rechtssatz: Die fälligen Akonto-Zahlungen können auch noch dann eingehoben werden, wenn die Aufwendungen, für die sie vorgeschrieben wurden, bereits abgerechnet sind, jedoch Streit darüber besteht, ob die Abrechnung ordnungsgemäß, vollständig oder richtig ist. Solange der Abrechnungssaldo nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist, besteht also weit... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.1999

RS OGH 1997/9/30 5Ob367/97z, 5Ob244/98p, 5Ob308/01g, 5Ob171/02m, 5Ob273/02m, 5Ob47/03b, 5Ob255/03s,

Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §16 Abs1WEG 1975 idF 3.WÄG §16 Abs2WEG 1975 idF 3.WÄG §19WEG 2002 §31 Abs1WEG 2002 §32
Rechtssatz: 1. Seit der Neufassung des § 16 Abs 1 WEG durch das 3. WÄG besteht keine ausdrückliche Zweckwidmung der Rücklage mehr. 2. Die Verwendung der Rücklage ist für alle Arten von Liegenschaftsaufwendungen, die den Rahmen der alltäglichen Finanzgebarung eines Wohnungseigentumsverwalters sprengen, jedenfalls gedeckt. 3. Die Überbr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1997

RS OGH 1996/8/27 5Ob132/95, 5Ob367/97z, 9ObA21/98y, 5Ob290/05s, 5Ob105/07p, 5Ob171/09x, 5Ob197/10x,

Norm: WEG 1975 §13a Abs1 Z2WEG 1975 §14 Abs1 Z2WEG 1975 §16WEG 2002 §20WEG 2002 §28 Abs1 Z2WEG 2002 §31 Abs1
Rechtssatz: Sowohl ein Beschluss der Mehrheit (§ 14 Abs 1 Z 2 WEG) über die Höhe der Instandhaltungsrücklage als auch die bis zur Fassung eines diesbezüglichen Mehrheitsbeschlusses vom Verwalter im Rahmen der ihm auch insofern obliegenden ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft angeordneten Höhe der Rücklage bindet die Minderheit solang... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.08.1996

RS OGH 1990/8/28 5Ob41/90, 5Ob11/93, 5Ob111/97b, 5Ob328/99t, 5Ob103/00h, 5Ob171/02m, 5Ob187/12d, 5Ob

Norm: WEG 1975 §17 Abs2 Z1WEG idF 3.WÄG §17 Abs1 Z2WEG 2002 §20 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §31 Abs1
Rechtssatz: Eine (vermeintlich) nicht gesetzeskonforme Jahresabrechnung des Wohnungseigentumsverwalters berechtigt den Wohnungseigentümer nicht zum Zurückbehalten fälliger Akontozahlungen für Betriebskosten. Entscheidungstexte 5 Ob 41/90 Entscheidungstext OGH 28.08.1990 5 Ob 41/90 V... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.08.1990

RS OGH 1983/3/22 5Ob29/82, 5Ob59/87, 5Ob171/09x

Norm: WEG 1975 §16WEG 1975 §16 Abs1 idF 3.WÄGWEG 2002 §31 Abs1
Rechtssatz: Das WEG 1975 normiert keine unbedingte Pflicht zur Bildung einer Rücklage; die Bildung der Rücklage wird vielmehr den Wohnungseigentümern bzw dem diese unter Bindung an die Weisungen der Mehrheit vertretenden Verwalter überlassen. Entscheidungstexte 5 Ob 29/82 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 5 Ob 29/82 Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1983

RS OGH 1977/11/9 8Ob527/77, 5Ob59/87, 5Ob78/88, 5Ob171/09x

Norm: WEG 1975 allgWEG 1975 §14 Abs1 Z2WEG 1975 §15 Abs1 Z2WEG 1975 §16 Abs1 idF 3.WÄGWEG 2002 §31 Abs1
Rechtssatz: Auch nach dem WEG 1975 besteht keine unbedingte Pflicht, eine Rücklage zu bilden, die Mehrheit kann sie im Rahmen der ordentlichen Verwaltung beschließen, die Minderheit kann deren Bildung oder angemessene Erhöhung nur im Wege einer gerichtlichen Entscheidung herbeiführen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1977

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