Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind Wohnungseigentümer im selben Haus. Die Wohnung des Klägers grenzt unmittelbar an die Wohnung der Beklagten an, die diese vom 1. 6. 2007 an befristet auf drei Jahre vermietet hat. Das Mietverhältnis endete durch Zeitablauf am 31. 5. 2010. Im Dezember 2008 erfuhr der Kläger, dass die Mieterin den Hausmeister der Wohnanlage des Diebstahls beschuldigte. Der Kläger nahm an, er sei gemeint, weil er seit 1990 als Obmann in der Wohnanlage tätig war... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer eines Grundstücks, an das im Norden ein mehrheitlich (24014/33180-Anteile) im Mit- und Wohnungseigentum der Erstbeklagten stehendes Grundstück angrenzt, auf dem ein Einkaufszentrum errichtet ist. Die Südkante des Gebäudes des Einkaufszentrums bildet dabei im Wesentlichen die Grenze zwischen den beiden Grundstücken. Die Erstbeklagte war Errichterin des Einkaufszentrums, das aus mehreren Etagen besteht. In der un... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 A WEG 1975 §17 WEG 2002 §20 Abs1 WEG 2002 §29 Abs6 ABGB § 837 heute ABGB § 837 gültig ab 01.01.1812 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 17 gültig ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 A ABGB §1029 WEG 1975 §17 WEG 2002 §20 Abs1 WEG 2002 §29 Abs6 ABGB § 837 heute ABGB § 837 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1029 heute ABGB § 1029 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 WEG 2002 §20 WEG 2002 §29 Abs6 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 WEG 1975 § 17 gültig von 01.09.1999 bis 31.12.1999 zuletzt geändert ... mehr lesen...