Begründung: Verfahrensgegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 56.633 EUR aus der Zwangsversteigerung der drei Liegenschaftsanteile (im Folgenden nur Anteile) B-LNr 30, 34 und 35 einer näher genannten Liegenschaft in Wien. Auf diesen Anteilen ist ua für eine Hausverwertungsgesellschaft mbH die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß (damals) § 24a WEG 1975 angemerkt: Ob dem Anteil B-LNr 30 an den Wohnungen Top 20 bis 21, 35 bis 36 und den Geschäftsräumlichk... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die mit Teilrechtspersönlichkeit ausgestattete Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 159 Grundbuch *****, also die Eigentümergemeinschaft gemäß § 18 WEG. Die Klägerin ist die mit Teilrechtspersönlichkeit ausgestattete Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 159 Grundbuch *****, also die Eigentümergemeinschaft gemäß Paragraph 18, WEG. Die Beklagte ist zu 1650/2338-Anteilen Eigentümerin dieser Liegenschaft, mit wel... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer am 1. 3. 2007 beim Erstgericht überreichten Klage von der (nunmehrigen) Gemeinschuldnerin (als ursprüngliche Beklagte) die Zahlung von 132.168,24 EUR sA. Ob der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** (Liegenschaftsadresse: *****, H***** Straße *****/M*****gasse *****) mit dem Grundstück Nr 637/7, Baufläche (Gebäude) und Baufläche (befestigt), sei Wohnungseigentum begründet. Der Gemeinschuldnerin sei das Recht eingeräumt worden, den Dachbod... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft EZ *****, vertreten durch Dr. Karl Grigkar, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Susi Rathauscher, Rechtsanwältin, Gonzagagasse 15, 1010 Wien, ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27 Abs1
Rechtssatz: Für Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche der Eigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer aus einem nicht den Verwaltungsagenden zuzuordnenden Rechtsgeschäft kann das Vorzugspfandrecht nicht in Anspruch genommen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 141/07g Entscheidungstext OGH 16.10.2007 5 Ob 141/07g Beisatz: Hier: Gestattun... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Meistbotsverteilungsbeschluss hatte das Erstgericht der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin als Pfandgläubigerin das gesamte Meistbot von 82.000 EUR sA zugewiesen, dies ungeachtet des Widerspruchs der betreibenden Eigentümergemeinschaft in Vorbereitung. Denn bei bloßer Anmerkung der Zusage des Wohnungseigentumsrechts kämen die §§ 13 bis 17, 22 und 26 WEG noch nicht zur Anwendung. Mit seinem Meistbotsverteilungsbeschluss hatte das Erstgericht der nunmehrigen... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 Z3WEG 2002 §27 Abs1WEG 2002 §37 Abs5
Rechtssatz: Das gesetzliche Vorzugspfandrecht nach § 27 Abs 1 WEG 2002 in dem durch § 216 Abs 1 Z 3 EO bestimmten Ausmaß steht der Eigentümergemeinschaft bereits dann zu, sobald auch nur ein Wohnungseigentumsbewerber Miteigentum erworben hat und die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums bei auch nur einem Miteigentumsanteil im Grundbuch angemerkt ist (§ 37 Abs 5 WEG 2002). Es muss di... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist zu 29/5404 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, verbunden mit Wohnungseigentum an W 32. Bezüglich dieses Objekts besteht eine Eigentümerpartnerschaft mit ihrem Ehegatten, dessen Miteigentumsanteil ebenfalls 29/5404 beträgt. Am 14. 10. 2003 brachte die Klägerin gegen die Beklagte eine Mahnklage auf Zahlung von EUR 107,60 sA für getätigte Liegenschaftsaufwendungen ein und stellte gleichzeitig den Antrag, die Klage beim Miteigentumsanteil d... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27 Abs1WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Die in § 27 Abs 2 WEG 2002 vorgesehene Klagsanmerkung führt zu keiner konstitutiven Belastung des Miteigentumsanteils, weil das Vorzugspfandrecht schon kraft Gesetzes besteht. Das an sich vorhandene Pfandrecht wird jedoch erst durch die Klagsanmerkung verwertbar. Entscheidungstexte 5 Ob 67/04w Entscheidungstext OGH 19.04.2004 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §13 Abs3WEG 2002 §27 Abs1WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Eigentümerpartnerschaft muss sich das Vorzugspfandrecht auf den gesamten gemeinsamen Mindestanteil beziehen. Die Klagsanmerkung als erster die Verwertung des Pfandrechts auslösender Schritt hat den gesamten gemeinsamen Mindestanteil zu erfassen. Entscheidungstexte 5 Ob 67/04w Entscheidungstext OGH 19.04... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27 Abs1WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Die exekutive Verwertung des gesetzlichen Vorzugspfandrechts setzt die vorige Klagsanmerkung voraus. Entscheidungstexte 5 Ob 67/04w Entscheidungstext OGH 19.04.2004 5 Ob 67/04w 5 Ob 267/07m Entscheidungstext OGH 11.12.2007 5 Ob 267/07m Beisatz: Durch die Klagsanmerkung wird da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte erwarb im Zwangsversteigerungsverfahren zu 5 E 839/97x des Bezirksgerichtes Imst am 30. 10. 1997 durch Zuschlag 258/802 Anteile an der Liegenschaft EZ ***** GB *****, Wohn- und Geschäftshaus *****, womit untrennbar Wohnungseigentum am Geschäft Top 5 verbunden ist. Die Aufwendungen dieser Liegenschaft sind (mit Ausnahme eines vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssels hinsichtlich der Balkonaußenseiten) nach der gesetzlichen Regelung des § 19 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft *****, auf der die Häuser ***** in Wohnungseigentum errichtet worden sind. Errichter der Anlage war eine Bauherren-Gemeinschaft, die in eine Wohnungseigentümergemeinschaft übergehen sollte. Ein Mitglied dieser Gemeinschaft war der Rechtsvorgänger des Beklagten, Manfred Allen R*****. Er war zu 810/17940 Anteilen bücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft und hatte Wohnungseigentum an der Wohnun... mehr lesen...