Norm: WEG 2002 §27 Abs1
Rechtssatz: Für Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche der Eigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer aus einem nicht den Verwaltungsagenden zuzuordnenden Rechtsgeschäft kann das Vorzugspfandrecht nicht in Anspruch genommen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 141/07g Entscheidungstext OGH 16.10.2007 5 Ob 141/07g Beisatz: Hier: Gestattun... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 Z3WEG 2002 §27 Abs1WEG 2002 §37 Abs5
Rechtssatz: Das gesetzliche Vorzugspfandrecht nach § 27 Abs 1 WEG 2002 in dem durch § 216 Abs 1 Z 3 EO bestimmten Ausmaß steht der Eigentümergemeinschaft bereits dann zu, sobald auch nur ein Wohnungseigentumsbewerber Miteigentum erworben hat und die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums bei auch nur einem Miteigentumsanteil im Grundbuch angemerkt ist (§ 37 Abs 5 WEG 2002). Es muss di... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27 Abs1WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Die in § 27 Abs 2 WEG 2002 vorgesehene Klagsanmerkung führt zu keiner konstitutiven Belastung des Miteigentumsanteils, weil das Vorzugspfandrecht schon kraft Gesetzes besteht. Das an sich vorhandene Pfandrecht wird jedoch erst durch die Klagsanmerkung verwertbar. Entscheidungstexte 5 Ob 67/04w Entscheidungstext OGH 19.04.2004 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §13 Abs3WEG 2002 §27 Abs1WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Eigentümerpartnerschaft muss sich das Vorzugspfandrecht auf den gesamten gemeinsamen Mindestanteil beziehen. Die Klagsanmerkung als erster die Verwertung des Pfandrechts auslösender Schritt hat den gesamten gemeinsamen Mindestanteil zu erfassen. Entscheidungstexte 5 Ob 67/04w Entscheidungstext OGH 19.04... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27 Abs1WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Die exekutive Verwertung des gesetzlichen Vorzugspfandrechts setzt die vorige Klagsanmerkung voraus. Entscheidungstexte 5 Ob 67/04w Entscheidungstext OGH 19.04.2004 5 Ob 67/04w 5 Ob 267/07m Entscheidungstext OGH 11.12.2007 5 Ob 267/07m Beisatz: Durch die Klagsanmerkung wird da... mehr lesen...