Begründung: Die Beklagten, über deren Vermögen jeweils 2001 der Konkurs eröffnet worden ist, sind Hälfteeigentümer näher bezeichneter Liegenschaften, ob welchen ein (Belastungs- und) Veräußerungsverbot einverleibt ist, an dem bislang die Verbücherung von Pfandrechten zugunsten der Klägerin für den Beklagten gewährten Kredite scheiterte. Die Klägerin leitet in ihrer nach Konkurseröffnung eingebrachten Klage aus einem zur Sicherung der den Beklagten gewährten Kredite geschlossenen Pfa... mehr lesen...
Begründung: 1) Mit ihrer Revision macht die Beklagte - wie schon im Berufungsverfahren - die unterbliebene Begutachtung durch einen Sachverständigen als Verfahrensmangel geltend. Rechtliche Beurteilung Ein vom Berufungsgericht nach ausdrücklicher Prüfung verneinter Mangel des erstgerichtlichen Verfahrens ist mit der Revision nicht mehr mit Erfolg anfechtbar (RIS-Justiz RS0043111; RS0042963 [insb T55]; RS0106371 [T6]; RS0042963 [T55]). Soweit sich die Beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Beklagten ließ 1994 als Bauträgerin in Wien ein Gebäude errichten und hat in der Folge Eigentumswohnungen daraus abverkauft. Der Erstnebenintervenient war der von der Rechtsvorgängerin der Beklagten beauftragte Architekt und Bauleiter; in deren Auftrag verrichteten der Zweitnebenintervenient die Spenglerarbeiten und die Drittnebenintervenientin, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Viertnebenintervenientin ist, die Zimmerman... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13a Abs2 Satz2WEG 1975 §14WEG 1975 §15 Abs2WEG 2002 §18WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §30 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 13a Abs 2 Satz 2 WEG (vor dem 3. WÄG: § 15 Abs 2 WEG), die auch den Abschluss von Rechtsgeschäften betreffen kann, kann der Grundgedanke entnommen werden, dass ein Wohnungseigentümer auch ohne Zustimmung der übrigen handeln kann, wenn bei Untätigkeit schwerwiegende Nachteile (auch) für die Gemeinsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 239 KG Klagenfurt mit mehreren Grundstücken, auf denen sich zwei Eisenkonstruktionshallen mit Blechdächern befinden. Diese Grundstücke haben die Kläger mit Vertrag vom 25.10.1974 (Beil J) der Beklagten vermietet. Es wurde hiebei bezüglich der Instandhaltungspflicht auf die Bestimmungen der §§ 1096 ff ABGB verwiesen. Ferner wurde festgehalten, daß das Bestandobjekt sorgfältig zu gebrauchen, in ordnungsgemäßem Zustand... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung Nr ***** in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus K*****gasse im ***** Wiener Gemeindebezirk. Der für das Rechtsverhältnis der Parteien maßgebliche Mietvertrag vom 8.11.1940 begründete das Mietrechtsverhältnis ab 15.11.1940 und legte unter "§ 4. Beschaffenheit und zugesagte Arbeiten in den Mieträumen" fest: "2. Der Vermieter verpflichtet sich - vor dem Einzug des Mieters oder, wenn dies nicht möglich ist, - bis spätestsens zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097MRG §8 Abs1MRG §16 Abs2 Z4WEG §15 Abs2
Rechtssatz: Die im § 1097 ABGB normierte Pflicht des Bestandnehmers, dem Bestandgeber obliegende Reparaturen diesem unverzüglich anzuzeigen, soll diesen lediglich in die Lage versetzen, seiner Instandhaltungspflicht nachzukommen; hat er, auf welche Weise immer, ohnehin davon erfahren, so ist diese Verpflichtung gegenstandslos. Die Verletzung dieser Obliegenheit durch den Bestandnehmer kann ... mehr lesen...