Begründung: Mit ihrem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte die Antragstellerin gestützt auf § 30 Abs 1 Z 1 WEG, die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft dazu zu verpflichten, sämtliche Fenster sowie die Balkontüre ihrer Wohnung durch qualifizierte Professionisten erneuern zu lassen. Die etwa aus dem Jahr 1965 stammenden Aluminiumkonstruktionen der Fenster und Balkontüre seien desolat. Aufgrund ihres Alters und systembedingten Zustands sei eine Sanierung mit wirtschaftlich ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind - mit Ausnahme der 29.-Antragsgegnerin, die Fruchtgenussberechtigte von Miteigentumsanteilen ist, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist - Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem darauf errichteten Haus mit der Liegenschaftsadresse *****. In der Wohnung top Nr 14 des Antragstellers befinden sich acht Fenster. Zwei dieser Fenster wurden bereits ausgetauscht, wofür der Hausverwaltung 2.020,80 EUR netto („Sondernettopreis zu Hausv... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch als Vorsitzende und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin Dr. Hildegard M*****, vertreten durch die Winkler Reich-Rohrwig Illedits Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Ing. Hartfried C*****, 2. Dipl.-Ing. Dr.... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses 1140 Wien, H*****straße 9. Mit den Miteigentumsanteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Top 8 untrennbar verbunden. Diese Wohnung und die benachbarte Wohnung Top 7 weisen auf der Gartenseite Balkone auf, die sich in baufälligem Zustand befinden und derzeit nicht benützbar sind. Der Antragsteller strebt eine Sanierung dieser Balkone an und leitete zusammen mit dem nunmehri... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13b Abs4WEG 1975 §14 Abs3
Rechtssatz: Die Legitimation zur Anfechtung eines Mehrheitsbeschlusses nach § 14 Abs 3 WEG 1975 (wegen inhaltlicher Mängel) kommt nur den überstimmten Gemeinschaftsmitgliedern zu. Während bei der Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 13b Abs 4 WEG 1975 (wegen formeller Mängel der Willensbildung, die nicht zuletzt im Interesse der Gemeinschaft geltend gemacht werden) die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §834WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §14 Abs3WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Dass Miteigentümern, die bereits auf eigene Kosten einen Fenster- und Türentausch durchgeführt haben, der Aufwand zu Lasten der Rücklage refundiert werden soll, ist nicht mehr dem Begriff jener rechtlichen oder tatsächlichen Verwaltungsmaßnahmen zu unterstellen, die sich im gewöhnlichen Lauf der Dinge (einer Erhaltungsarbeit) als notwendig und zweckmäßig erweis... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13bWEG 1975 §14 Abs3WEG 2002 §24 Ab6WEG 1975 §26 Abs1 Z4WEG 2002 §52 Abs1 Z4
Rechtssatz: Auch die Bekämpfung der Nichtigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft hat grundsätzlich im Außerstreitverfahren gemäß § 26 Abs 1 Z 4 WEG 1975 zu erfolgen. Nur dann, wenn nicht einmal der Anschein eines solchen Beschlusses besteht, kann eine entsprechende Antragstellung nicht erfolgen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs3WEG 2002 §29 Abs1
Rechtssatz: Der änderungswilligen Mehrheit steht kein Anspruch auf Erwirkung einer richterlichen Genehmigung zu. Seit der Neuformulierung des §14 WEG 1975 durch das 3. WÄG besteht in dessen Anwendungsbereich keine Notwendigkeit mehr, die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer zu bewilligungspflichtigen Bauvorhaben durch den Außerstreitrichter ersetzen zu lassen, weil sich die Baubehörde mi... mehr lesen...