Norm: WEG 2002 §12 Abs2
Rechtssatz: Die freiwillige Feilbietung soll nur ultima ratio sein. Vor einer öffentlichen Feilbietung hat das Verlassenschaftsgericht (oder der Gerichtskommissär) die Erben auf die Möglichkeit der Gründung einer Erwerbsgesellschaft hinzuweisen und ihnen allenfalls hiezu eine angemessene Frist zu setzen. Zugrundezulegen ist, dass hier ein amtswegiges Vorgehen des Verlassenschaftsgerichts gefordert ist, was einen entsprec... mehr lesen...
Norm: WEG §2 Abs2WEG §12 Abs2 Z3WEG §21
Rechtssatz: Die Verbücherung einer das Wohnungseigentum auflösenden Vereinbarung aller Miteigentümer und Wohnungseigentümer führt den Zustand schlichten Miteigentums herbei. Folglich ist die "Wiederbegründung" von Wohnungseigentum an der betreffenden Liegenschaft ein Fall des Neuerwerbs von Wohnungseigentum iSd §2 Abs2 WEG, für den -abgesehen von sonstigen Voraussetzungen- die Vorlage eines Gutachtens übe... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §6 Abs2WEG 1975 §12 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Widmung von Teilen der Liegenschaft, die nicht zwangsläufig der gemeinsamen Benützung vorbehalten sind, andererseits aber auch kein selbständiges Objekt von Wohnungseigentum sein können, ist ein privatrechtlicher Akt. Der behördlich bewilligte Bauplan spielt in diesem Zusammenhang nur insofern eine Rolle, als er - widerlegbar - die Ausgestaltung und Zweckwidmung der einzelnen Objekte in... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §2 Abs2 Z2WEG idF 3.WÄG §12 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Bescheinigung gemäß § 12 Abs 2 Z 2 WEG ist nicht Voraussetzung für ein die Miteigentumsgemeinschaft aufhebendes Urteil gemäß § 2 Abs 2 Z 2 WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 48/98i Entscheidungstext OGH 07.07.1998 5 Ob 48/98i European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §12 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die Beschaffung der Rechtskraftbestätigung ist nicht Aufgabe des Grundbuchsgerichtes. Die Rechtskraft einer Entscheidung ist auch keine "Tatsache", von der das Grundbuchsgericht im Sinne des § 269 ZPO wissen könnte; sie bedarf vielmehr einer rechtlichen Beurteilung, die dem Grundbuchsgericht nicht zusteht. Entscheidungstexte 5 Ob 70/91 Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Eheleute begehren die Verurteilung der beklagten gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft mbH zur Einwilligung in die Einverleibung ihres Eigentumsrechts zu je 51/9615 Miteigentumsanteilen, zusammen also zu 102/9615 Miteigentumsanteilen, mit denen Wohnungs-eigentum an der Wohnung Top 20 im 3. Stock (des Hauses *****), bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad, WC, Abstellraum, Vorraum, 2 Loggien und Kellerabteil (Nutzfläche 93,75 m²), und an dem Autoeinstellplatz im P... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §2 Abs2WEG 1975 §12 Abs2 Z1WEG 1975 §25 Abs1
Rechtssatz: In Ansehung des auf (schlichtes) Miteigentum am Mindestanteil abzielenden (Teileinverleibungsbegehrens) Einverleibungsbegehrens kann nicht zweifelhaft sein, daß der Wohnungseigentumsorganisator zur Klage gemäß § 25 Abs 1 WEG 1975 auch ohne Beteiligung der restlichen Eigentümer am Rechtsstreit passiv legitimiert ist. Es bestehen aber auch - ungeachtet der Bestimmung des § 2 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §12 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die baubehördliche Bescheinigung im Sinne des § 12 Abs 2 Z 2 WEG 1975 bindet die Gerichte nicht in der rechtlichen Beurteilung, ob das als baulich selbständig bescheinigte Objekt nach den Kriterien des § 1 WEG 1975 tauglicher Gegenstand des Wohnungseigentums sein kann. (vgl 5 Ob 5/81; dort ist diese Frage noch offengelassen). Entscheidungstexte 6 Ob 755/8... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §2WEG 1975 §3 Abs2WEG 1975 §12 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Mietwerte einer Eigentumswohnung trotz rechtskräftiger Feststellung später neu festgestellt werden können, hindert nicht die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Wohnungseigentumswerbers im Grundbuch. Entscheidungstexte 7 Ob 229/65 Entscheidungstext OGH 22.09.1965 7 Ob 229/65 Veröff: MietSl... mehr lesen...