Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine vom Rekursgericht bereits verneinte Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz kann nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht mehr aufgegriffen werden. Im Übrigen ist dem Revisionsrekurswerber zwar zuzugestehen, dass eine Vereinbarung mit dem Verlassenschaftskurator nach seiner geschiedenen Gattin und das Einvernehmen mit den zu Erben nach der Gattin eingesetzten Söhnen sinnvoll erschi... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe des Antragsgegners mit Charlotte B*** wurde am 5. April 1984, rechtskräftig seit 22. Mai 1984, aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Die geschiedene Frau stellte am 15. März 1985 beim Erstgericht den Antrag, ihr die im Ehegatten-Wohnungseigentum stehende Ehewohnung, ein Reihenhaus in der Spechtgasse 65/7/4 in Mödling, gegen Übernahme der alleinigen Zurückzahlung der noch aushaftenden anteiligen Hypothekardarlehen und auch den gesamten Hausrat, teils ohn... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §83 Abs1 EheG §87 WEG §11 Abs3 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §83 EheG §87 WEG §11 Abs3 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr... mehr lesen...