Norm: SVS §1
Rechtssatz: Die Speditionsversicherung ist eine sogenannte Fremdversicherung, weil sie nicht dazu bestimmt ist, den Versicherungsnehmer (Spediteur), sondern dessen Auftraggeber (Wareninteressent) bzw den, dem das versicherte Interesse zusteht, zu schützen. Diese Konstruktion ermöglicht es, selbst solche Schäden zu versichern, die vorsätzlich verursacht werden (§ 3 Abs 4 SVS). Die Speditionsversicherung ist eine sogenannte ... mehr lesen...
Norm: AÖSp §39CIM Art1SVS §1
Rechtssatz:
Die CIM verbieten nicht die Eindeckung einer SVS-Versicherung, diesbezüglich kommt es zu keiner Verdrängung der AÖSp. Wird die SVS/RVS-Versicherung bei einem den CIM unterliegendem Transport eingedeckt, so haften die SVS-Versicherer neben dem Fixkostenspediteur nach den Bestimmungen des SVS.
Entscheidungstexte 7 Ob 275/00t Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AÖSp §2 litc. AÖSp §41aCIM Art1SVS §1SVS §3 Z1
Rechtssatz:
Der SVS-Versicherer haftet auch dann nach Maßgabe des SVS, wenn auf den Schadensfall auf Grund zwingender anderer Bestimmungen die AÖSp nicht anzuwenden sind (hier: CIM).
Entscheidungstexte 7 Ob 275/00t Entscheidungstext OGH 28.02.2001 7 Ob 275/00t Europea... mehr lesen...
Norm: SVS §1
Rechtssatz:
Soweit die Speditionsversicherung Elemente einer Haftpflichtversicherung enthält, ist der Speditionsversicherer nicht nur verpflichtet, die fälschlicherweise direkt gegen den Spediteur gerichteten, jedoch möglicherweise gerechtfertigten Ansprüche des Versicherten zu befriedigen, sondern muß er auch dem Versicherungsnehmer Rechtsschutz von zu Unrecht diesem gegenüber erhobenen Ansprüchen des Versicherten gewähr... mehr lesen...
Norm: SVS §1
Rechtssatz:
Der versicherungsnehmende Spediteur hat ein rechtliches Interesse daran, daß der Versicherer unter Bejahung des bestehenden Versicherungsverhältnisses im vorliegenden Schadensfall dem Versicherten Deckung in dem Sinn gewährt, daß der Spediteur von der Haftung gegenüber seinem Auftraggeber befreit, beziehungsweise nicht zu einem Regreß herangezogen wird.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: SVS §1
Rechtssatz:
Die Speditionsversicherung ist eine Schadensversicherung, weil sie die Schäden des Auftraggebers des Spediteurs oder des sonstigen Interesseträgers ersetzt. Im übrigen ist sie eine Haftpflichtversicherung eigener Art. Die Speditionsversicherung ist eine Schadensversicherung, weil sie die Schäden des Auftraggebers des Spediteurs oder des sonstigen Interesseträgers ersetzt. Im übrigen ist sie eine Haftpflichtve... mehr lesen...
Norm: ASVG §1 ASVG §235 Abs3 lita ASVG Art. 8 § 1 gültig von 11.05.1991 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 234/1991 ASVG § 235 heute ASVG § 235 gültig ab 01.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2009 ASVG §... mehr lesen...
Norm: ASVG §1 ASVG §3 ASVG §30 Abs2 IESG §1 Abs1EG-RL 2008/94/EG - Insolvenzrichtlinie 32008L0094 Art9 Abs1 ASVG Art. 8 § 1 gültig von 11.05.1991 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 234/1991 ASVG § 3 heute ASVG § 3 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333 ASVG vor §1 ABGB § 1333 heute ABGB § 1333 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 1333 gültig von 01.08.2002 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2002 ABGB § 1333 gültig von 01.01.18... mehr lesen...
Norm: ASVG §334 Abs1 BSVG §1 ASVG § 334 heute ASVG § 334 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989 BSVG § 1 heute BSVG § 1 gültig ab 01.01.1979 ... mehr lesen...
Norm: SVS §1 VersVG §187 VersVG § 187 heute VersVG § 187 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Die Speditionsversicherung nach dem SVS ist eine laufende Versicherung im Sinne des § 187 VersVG. Die Speditionsversicherung nach dem SVS ist eine laufende Versicherung im Sinne des Paragraph 18... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 K ASVG §1 VersVG §1 ABGB § 37 gültig von 01.01.1979 bis 01.01.1979 aufgehoben durch BGBl. Nr. 304/1978 ASVG Art. 8 § 1 gültig von 11.05.1991 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 234/1991 VersVG § 1 heute ... mehr lesen...