Entscheidungen zu § 27 Abs. 3 GGBG

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE UVS Tirol 2008/07/23 2007/13/2630-3

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 19.05.2007 um 14.50 Uhr Tatort: Musau, B 179 bei km 46,6, Fahrtrichtung Deutschland Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug Kennzeichen XY, Anhänger Kennzeichen: XY   Die Beförderungseinheit war mit folgenden gefährlichen Gütern beladen: UN 2590 Asbest, weiß 9, III / 130 Big Bags 20.980 kg   Sie haben als Beförderer das gefährliche Gut mit der umseitig angeführten Beförderun... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 23.07.2008

TE UVS Steiermark 2008/03/10 30.9-130/2007

Mit angefochtenem Straferkenntnis der belangten Behörde vom 12.06.2007, GZ.: 2/S-13892/07, wurden dem Berufungswerber folgende Übertretungen vorgeworfen: Sie haben als Lenker der Beförderungseinheit des Gefahrguttransportes (LKW , Anhaltung am 05.02.2007, um 14.50 Uhr, in Graz 7, Zubringer Graz Ost, A 2, Ostbahnstraße, Fahrtrichtung stadteinwärts), nicht dafür gesorgt, dass die Beförderungseinheit den hierfür in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 10.03.2008

RS UVS Steiermark 2008/03/10 30.9-130/2007

Rechtssatz: Der Lenker eines Gefahrguttransportes vermeinte sich zu Unrecht mehrfach bestraft, da er hinsichtlich des Fehlens von Gefahrzetteln auf den Versandstücken bereits als Verpacker, sowie hinsichtlich der mangelhaften Ladungssicherung bereits als Verlader belangt worden sei. Dem war entgegenzuhalten, dass diese Tatbestände (nach § 27 GGBG in der Fassung BGBL Nr 118/2005) auch bei deren Verwirklichung durch ein und dieselbe Person kumulativ zur Anwendung gelangen können. (Mit der an... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 10.03.2008

TE UVS Tirol 2008/02/26 2007/17/1109-4

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   Tatzeit: 02.01.2007 um 08.10 Uhr Tatort: Musau, B 179, km 46.600 Fahrzeug: Lastkraftwagen, XY   Sie haben als verantwortlicher der Firma Z. in W., diese ist Beförderer von Gefahrgut, sich nicht im Rahmen des § 7 Abs 1 GGBG vergewissert, dass die in den schriftlichen Weisungen für den Lenker vorgeschriebene Ausstattung im Fahrzeug mitgeführt wird. Mit der angeführten Be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 26.02.2008

TE UVS Tirol 2008/01/15 2007/13/0112-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 18.09.2006 um 14.00 Uhr Tatort: B 100 StrKm 101, Gemeinde Dölsach, Fahrtrichtung, Lienz Fahrzeug: LKW, Mercedes Benz, Kennzeichen XY (A), Befördertes Gut: UN 2735 AMINE; FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G. (Insofomdiamin) 8, III   80 Feinstblechverpackungen, zu 4 kg UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Expoxidharz) 9, III 21 Feinstblechverpackungen, zu 12,5 kg ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 15.01.2008

TE UVS Tirol 2008/01/15 2007/13/0528-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 01.12.2006 um 14.25 Uhr Tatort: Matrei i.O., Felbertauernstraße P1, bei StrKm 14,55 Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY (NL), Sattelanhänger, XY (NL) Beförderungseinheit über 3,5 Tonnen Gesamtmasse Befördertes Gut: UN 3264 ätzender saurer anorganischer flüssiger Stoff, NAG 8, III Kisten aus Pappe gesamt 3000 kg UN-3264 und UN-3265 in ?begrenzter Menge? (gesamt 5.090 ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 15.01.2008

RS UVS Vorarlberg 2008/01/07 1-740/07

Rechtssatz: Die Vorschrift des Unterabschnittes 5.4.1.1.6.2 ADR, nach welcher bei Tankfahrzeugen die Bezeichnung im Beförderungspapier zu lauten hat: "Leeres Tankfahrzeug, letztes Ladegut" mit den in Absatz 5.4.1.1.1 a) bis d) vorgeschriebenen Angaben gilt nur für ungereinigte leere Tankfahrzeuge. Dies bedeutet, dass es sich beim Wort "ungereinigt" um ein wesentliches Tatbestandsmerkmal handelt, das dem Beschuldigten innerhalb der sechsmonatigen Verfolgungsverjährungsfrist vorzuwerfen ist.... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 07.01.2008

RS UVS Vorarlberg 2007/06/28 1-070/07

Rechtssatz: Nach Ansicht des Verwaltungssenates ist das Erstellen des Beförderungspapiers nicht Aufgabe des Lenkers. Wenn daher das Beförderungspapier inhaltlich mangelhaft ist, darf verwaltungsstrafrechtlich nicht der Lenker zur Verantwortung gezogen werden (vgl dazu auch das Erkenntnis des VwGH vom 16.12.1998, 95/03/0213, welches nach Ansicht des Verwaltungssenates per analogiam auch auf den gegenständlichen Fall herangezogen werden kann). Anders wäre der Fall gelagert, wenn der Lenker k... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 28.06.2007

TE UVS Tirol 2007/04/10 2006/13/3506-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Sie lenkten am 22.07.2006 um 08:20 Uhr, die Beförderungseinheit mit dem Kennzeichen XY/XY in Gries am Brenner auf der A 13 beim Zollamtsplatz Brenner in Richtung Norden. Die Beförderungseinheit war mit folgenden gefährlichen Gütern beladen: UN 2290 ISOPHORONDIISOCYANAT (Resin LCR 225/L) 6.1,11I,3040 Liter UN 1993 ohne technische Benennung, 3, I, 250 Liter UN 2810, Glass C... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 10.04.2007

RS UVS Vorarlberg 2006/10/24 1-685/06

Rechtssatz: Fehlt auf den Umverpackungen von zwei verschiedenen Gefahrgütern die Aufschrift "Umverpackung", so handelt es sich um zwei separat zu bestrafende Verwaltungsübertretungen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 24.10.2006

TE UVS Steiermark 2006/06/13 30.16-36/2006

Die Bundespolizeidirektion Leoben legte dem Beschuldigten nach dem Spruch: des zuvor zitierten Straferkenntnisses nachstehenden Sachverhalt zur Last: Sie haben am - um (von-bis)- in xxx- xxx Uhr- xxx als verwaltungsrechtlicher Beauftragter im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG der Fa. M AG mit Sitz in D E, A O M 1 in ihrer Eigenschaft als Verpacker eines Gefahrguttransportes nicht dafür gesorgt, dass der Lastkraftwagen mit dem amtlichen Kennzeichen dem Gefahrgutbeförderungsgesetz entsprochen hat, we... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 13.06.2006

RS UVS Steiermark 2006/06/13 30.16-36/2006

Rechtssatz: Den Verpacker eines Gefahrgutes treffen andere Pflichten als den Beförderer. Nach § 27 Abs 3 Z 7 GGBG begeht der Verpacker eine Verwaltungsübertretung, wenn er entgegen § 7 Abs 5 gefährliche Güter verpackt oder Versandstücke mit gefährlichen Gütern zur Beförderung vorbereitet. Somit ist die für den Beförderer geltende Bestimmung des § 27 Abs 7 GGBG, wonach in den Fällen des Abs 2 Z 3 und Abs 3 Z 5 als Tatort der Ort der Betretung (während der Beförderung) gilt, auf den Verpacke... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 13.06.2006

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