Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 6.12.1964 vermieteten die Klägerin und ihre Schwester Wilhelmine B***** dem Beklagten als Inhaber der Firma "A*****" das in ihrem Haus in Amstetten gelegene Geschäftslokal, in dem sie bis dahin eine Fleischerei betrieben hatten. Es wurde ein wertgesicherter Mietzins von S 2.000,-- monatlich (zuzüglich anteiliger Betriebskosten) vereinbart. Die Punkte II., V. und IX. dieses Mietvertrages lauten: "Der Mietvertrag beginnt mit 1. Dezember... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Klagebegehren auf Räumung der von der erst- und zweitbeklagten Partei im Palais A*** gemieteten Raumlichkeiten ab. Die klagende Partei könne sich nicht auf die Mietvertragsvereinbarung berufen, daß das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist aufgelöst werden könne, wenn das Palais verkauft werde, weil diese Vereinbarung dem § 29 MRG widerspreche. Das Berufungsgericht wies die Berufungsbeantwortung der drittbeklagten Partei zurück, w... mehr lesen...
Norm: MRG §43 Abs1MRG §47 Abs1
Rechtssatz: Auch wenn der Mietvertrag vor Inkrafttreten des MRG geschlossen wurde, sind nach dem Inkrafttreten des MRG verwirklichte Sachverhalte, wozu der Eintritt eines im Mietvertrag vereinbarten Auflösungsgrundes (hier: Verkauf des Bestandobjektes) zählt nach den Vorschriften des MRG zu beurteilen. Entscheidungstexte 8 Ob 545/90 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: MRG §43 Abs1MRG §47 Abs1
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß vor dem 01.01.1982 verwirklichte Tatbestände weiterhin nach altem Recht zu beurteilen und nur darauf beruhende rechtsgestaltende Verfügungen nicht mehr möglich sind, gilt ausdrücklich für die Betriebskosten, aber auch für die öffentlichen Abgaben. Entscheidungstexte 5 Ob 88/84 Entscheidungstext OGH 08.01.1985 5 Ob 88... mehr lesen...