RS OGH 1990/3/22 8Ob545/90, 8Ob531/93, 3Ob160/16z

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Veröffentlicht am 22.03.1990
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Norm

MRG §43 Abs1
MRG §47 Abs1

Rechtssatz

Auch wenn der Mietvertrag vor Inkrafttreten des MRG geschlossen wurde, sind nach dem Inkrafttreten des MRG verwirklichte Sachverhalte, wozu der Eintritt eines im Mietvertrag vereinbarten Auflösungsgrundes (hier: Verkauf des Bestandobjektes) zählt nach den Vorschriften des MRG zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0070464

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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