Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin eines im Eigentum der Antragsgegner stehenden Geschäftslokals und hat ihr darin betriebenes Unternehmen am 15.4.1991 (mit einer Vertragsergänzung vom 28.3.1993) verpachtet. Die Antragsgegner nahmen dies zum Anlaß einer Mietzinserhöhung nach § 46a Abs 3 MRG, worauf die Antragstellerin die Schlichtungsstelle zur Überprüfung des Hauptmietzinses angerufen hat. Das Verfahren ist gemäß § 40 Abs 1 MRG zu Gericht gelangt. Die Antragst... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist (so steht es jedenfalls in diesem Verfahren fest) Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten im Haus 1010 Wien, S*****gasse 7, das dem Antragsgegner gehört. Das Mietobjekt umfaßt Räumlichkeiten im Erdgeschoß im Ausmaß von 413,69 m2, Kellerräumlichkeiten von 453,79 m2 und 303,80 m2 sowie eine Wohnung (top 14) im fünften Stock des Hauses mit 259,93 m2, insgesamt also eine Nutzfläche von 1.431,21 m2. Es wird für gastgewerbliche Zwecke genutzt. Das ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Bestandobjekte top Nr 3, 3a und 5 im Hause ***** Wien, S*****gasse *****. Der Antragsgegner ist Eigentümer dieses Hauses. Mit Schreiben vom 2.11.1994 begehrte dieser von der Antragstellerin unter Berufung auf § 46a Abs 4 MRG ("Fünfzehntelanhebung") ab 1.1.1995 für die top Nr 3 und 5 einen angemessenen monatlichen Hauptmietzins (einschließlich EVB) in Höhe von S 5.014, für das Objekt Nr 3a einen solchen (einschließlich EVB) von ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1.1.1971 Hauptmieterin eines Geschäftslokals im Haus ***** in 1010 Wien, das der Antragsgegnerin gehört. Dieses Geschäftslokal wird für den Betrieb eines Restaurants/Cafe-Restaurants benützt. Der vereinbarungsgemäß zu zahlende Hauptmietzins beträgt S 59.232,12 monatlich. Die Antragsgegnerin hat die Verpachtung dieses Geschäftslokals zum Anlaß genommen, von der Antrag- stellerin gemäß § 46a Abs 3 MRG ab Februar 1995 einen höheren Miet... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat seinen Ausspruch, der ordentliche Revisionsrekurs sei zulässig, damit begründet, daß noch keine höchstgerichtliche Judikatur zur Frage vorliege, ob eine Anhebung des Hauptmietzinses gemäß § 46 a Abs 5 MRG zulässig sei, wenn die Anerkennung des Hauptmieters bereits vor Einbringung des Anhebungsbegehrens erfolgt sei. Das Rekursgericht hat seinen Ausspruch, der ordentliche Revisionsrekurs sei zul... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Antragstellerin auf Feststellung der Überschreitung des gesetzlichen Zinsausmaßes durch die Vorschreibung der Antragsgegnerin ab. Es stellte überdies fest, daß der angemessene Hauptmietzins für das Bestandobjekt *****, zu den Stichtagen 1.3.1994, 1.11.1994 und 1.1.1995 S 17.452,20 betrage. Weiters stellte das Erstgericht fest, daß der bisherige monatliche Hauptmietzins von S 168,-- ab 1.1.1995 um ein Fünfzehntel des Differenzbetr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Nach ständiger Rechtsprechung führt die Einbringung eines Einzelhandelsunternehmens in eine Personenhandelsgesellschaft (KG oder OHG) zur Einzelrechtsnachfolge der Gesellschaft in alle zum Unternehmen gehörigen Rechte. Nach derzeitiger Rechtslage kommt es gemäß § 12a Abs 1 MRG (früher § 12 Abs 3 MRG) zum Eintritt in das mit dem Unternehmensinhaber bestehende Mietverhältnis (MietSlg 39/5; 1.) Nach ständiger Rech... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte den angemessenen Mietzins für das von der Antragsgegnerin gemietete Geschäftslokal mit S 13.000 monatlich und die Fünfzehntel-Anhebung (gemäß § 46a Abs 3 MRG) für 1995 mit S 633,30 fest. Das Erstgericht stellte den angemessenen Mietzins für das von der Antragsgegnerin gemietete Geschäftslokal mit S 13.000 monatlich und die Fünfzehntel-Anhebung (gemäß Paragraph 46 a, Absatz 3, MRG) für 1995 mit S 633,30 fest. Das Rekursgericht gab den Re... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht sprach aus, daß der von der Antragsgegnerin der Antragstellerin für das Geschäftslokal top Nr. 4 in ***** vorgeschriebene Nettohauptmietzins von S 4.468 für die Monate Jänner und Februar 1995 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß insofern übersteigt, als der gesetzlich zulässige Hauptmietzins im Jänner 1995 S 1.930 und im Februar 1995 S 3.608 beträgt. Im übrigen stellte das Erstgericht fest, daß der gemäß § 46a Abs 3 M... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht stellte fest, daß der angemessene Mietzins für das Bestandobjekt ***** zu den Stichtagen 1.3., 1.11.1994 und 1.1.1995 S 25.760 (wertgesichert) betrage, und berechnete gemäß § 46a Abs 2 und 4 MRG die schrittweise Anhebung des Hauptmietzinses ab dem 1.1.1995, wobei der angehobene monatliche Hauptmietzins mit S 2.667,31 festgelegt wurde. Weiters stellte das Erstgericht fest, daß die Antragsgegnerin durch Vorschreibung e... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, daß die Antragsgegnerinnen gegenüber der Antragstellerin in den Monaten Jänner und Februar 1995 durch Vorschreibung eines monatlichen Nettohauptmietzinses von S 10.643,27 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß insoweit überschritten hätten als der gesetzlich zulässige Hauptmietzins monatlich S 9.404,91 betrage. Es verpflichtete die Antragsgegnerinnen jeweils zur Hälfte zur Rückzahlung des Überschreitungsbetrages. Hiebei ging es im wesentlic... mehr lesen...
Norm: ZPO §273 MRG §12a Abs2 MRG §12a Abs3 MRG §12a Abs4 MRG §12a Abs5 MRG §12a Abs7 MRG §16 Abs1 MRG §46a Abs2 MRG §46a Abs3 MRG §46a Abs4 MRG §46a Abs5 ZPO § 273 heute ZPO § 273 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 273 gültig von 03.07.1925 bis 31.12.2002 zuletzt g... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs2 MRG §12a Abs3 MRG §12a Abs4 MRG §12a Abs5 MRG §12a Abs7 MRG §46a Abs2 MRG §46a Abs3 MRG §46a Abs4 MRG §46a Abs5 MRG § 12a heute MRG § 12a gültig von 01.01.2007 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 MRG § 12a gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs2 MRG §12a Abs3 MRG §12a Abs4 MRG §12a Abs5 MRG §12a Abs7 MRG §46a Abs2 MRG §46a Abs3 MRG §46a Abs4 MRG §46a Abs5 MRG § 12a heute MRG § 12a gültig von 01.01.2007 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 MRG § 12a gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des Hauses ***** *****Tstraße*****G*****gasse *****. Es handelt sich dabei um ein fünfgeschossiges Gebäude, das im Jahr 1914 errichtet wurde und sich in einem relativ guten Erhaltungszustand befindet. Der Vater des Antragstellers mietete im Jahr 1954 die Bestandobjekte top Nr. I (98 m2) und II (106,80 m2), beide mit der Adresse G*****gasse 3, sowie top IA (130 m2) und IIIA (360,87 m2), beide mit der Adresse T*****straße 8. Er bet... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 Ca MRG §12 Abs3 Cb MRG §46a Abs5 ABGB § 1393 heute ABGB § 1393 gültig ab 01.01.1812 MRG § 12 heute MRG § 12 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1092 ABGB §1093 ABGB §1094 ABGB §1098 Ib MRG §46a Abs5 ABGB § 1092 heute ABGB § 1092 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1093 heute ABGB § 1093 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5 ABGB §1393 Ca MRG §12 Abs3 Cb MRG §46a Abs5 ABGB Art. 4 § 5 heute ABGB Art. 4 § 5 gültig ab 01.01.2005 ABGB § 1393 heute ABGB § 1393 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem im
Spruch: genannten Schreiben vom 28.11.1994 hat die Antragsgegnerin die Antragstellerin als Hauptmieterin des ursprünglich von der OHG "G***** Hotel und Kaffee, Brüder K*****" angemieteten Geschäftslokals im Haus *****, anerkannt und zugleich gemäß § 46a Abs 5 MRG einen höheren Hauptmietzins auf der Basis eines als angemessen erachteten Betrages von S 755,-- pro m2 Nutzfläche (in der ersten Stufe S 16.316,50 ab 1.1.1995) verlangt. Mit dem im
Spruch: genann... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - den angemessenen monatlichen Hauptmietzins für das vom Antragsteller gemietete Bestandobjekt Nr.13, im Hause B*****, das im Eigentum der Antragsgegner steht, zu den Stichtagen 1.3.1994 und 1.1.1995 (in den Ausfertigungen des Sachbeschlusses versehentlich mit 1.1.1994 und 1.3.1995 bezeichnet) mit S 22.308,- fest und errechnete auf dieser Basis den ab 1.1.1995 zulässigen monatliche... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5 MRG §12a Abs7 MRG §16 Abs1 MRG §46a Abs3 MRG §46a Abs4 MRG §46a Abs5 MRG §46a Abs6 MRG § 12a heute MRG § 12a gültig von 01.01.2007 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 MRG § 12a gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Eigentümer der Liegenschaft *****, die Antragsgegner Mieter eines in diesem Haus gelegenen Bestandobjekts, in dem ein - seit 1969 verpachtetes - Cafe-Restaurant betrieben wird. Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht steellte fest, daß der angemessene Hauptmietzins "im Sinne des § 46 a Abs 3 MRG idF des Das gemäß Paragraph 40, Absatz 2, MRG angerufene Erstgericht steellte fest, daß der angemessene Hauptmietzins "im Sinne des Paragr... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des Hauptmietzinses für das von der Antragsgegnerin gemietete Geschäftslokal im Haus L***** ist die Rechtsfrage zu klären, ob der Vermieter den Hauptmietzins gemäß § 46a Abs 2 MRG auch dann anheben kann, wenn der Rechtsvorgänger seines derzeitigen Mieters vor dem 1.3.1994 (hier: am 12.1.1990) gestorben ist. Beide Vorinstanzen verneinten diese Frage und wiesen einen die "Fünfzehntel-Anhebung" geltend ... mehr lesen...
Norm: MRG §46a Abs5 MRG § 46a heute MRG § 46a gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 46a gültig von 01.03.1994 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993
Rechtssatz:
Eine Mietzi... mehr lesen...
Norm: ABGB §7 MRG §12a Abs3 MRG §46a Abs4 MRG §46a Abs5 ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 MRG § 12a heute MRG § 12a gültig von 01.01.2007 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin des Bestandobjekts top VII im Haus *****. Sie ist im Jahr 1972 in den Mietvertrag ihrer Vormieterin, Gräfin Edith K*****, eingetreten. Diese hatte das Objekt am 18.8.1948 (mit Wirkung vom 15.8.1948) von den damaligen Hauseigentümern zum Betrieb einer Apotheke gemietet. Zur Höhe des Mietzinses war in diesem Vertrag festgehalten worden, daß der gesetzliche Zins zur Zeit 50 Groschen für jede Krone der Bemessungsgrundlage für das ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs1 Z1 MRG §46a Abs5 MRG § 16 heute MRG § 16 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 16 gültig von 01.04.2025 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2021 MRG § 16 gültig von 19.03.2025 bis... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft mit dem Haus *****. Das im Erdgeschoß dieses Hauses gelegene Bestandobjekt, welches eine Nutzfläche von 74,6 m2 aufweist, wurde von 1962 bis 1975 von der Antragstellerin als Friseurgeschäft und Wohnung verwendet. Bereits im Jahre 1938, als die Antragstellerin ihre Tätigkeit als Friseuse aufnahm, wurde der Frisiersalon in einem innerhalb des Bestandobjektes gelegenen Raum mit einer Nutzfläche von rund 25 m2 betr... mehr lesen...