RS OGH 1997/3/18 5Ob2411/96m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1997
beobachten
merken

Norm

ABGB §1393 Ca
MRG §12 Abs3 Cb
MRG §46a Abs5

Rechtssatz

Kein gespaltenes Mietverhältnis entsteht, wenn zwar eine Fusion von Betriebsgesellschaften formell zu einem Mieterwechsel führt, doch dann angesichts völliger Gesellschafteridentität nicht mehr als jene Strukturänderung zu sehen, die jeder Vermieter schlüssig zu billigen erklärte, indem er sein Geschäftslokal vorbehaltslos einer Gesellschaft (Personengesellschaft) vermietete.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107269

Dokumentnummer

JJR_19970318_OGH0002_0050OB02411_96M0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten