Begründung: Die betreibende Partei beantragte am 6. Dezember 2007 aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags vom 22. November 2007, gegen den Einwendungen erhoben worden waren, die Exekution zur Sicherstellung der Titelforderung von 30.000 EUR sA durch Forderungsexekution gemäß § 294a EO sowie durch Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung von den Verpflichteten gegen zehn namentlich angeführte Drittschuldner zustehenden Geldforderungen, nämlich „Mietzinseinnahmen aus der Übe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit rechtskräftigem Beschluss vom 15. Oktober 2003 dem betreibenden Gläubiger gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Forderung von 62.974,50 EUR sA die Pfändung der Rechte, die dem Verpflichteten gegenüber einer näher bezeichneten Wohnbaugesellschaft als Drittschuldnerin auf Grund des über eine bestimmte Wohnung (Haus) abgeschlossenen Nutzungsvertrags und des einbezahlten Eigenleistungsbeitrags zustehen. In der Tagsatzung über den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 10.988,13 EUR sA hatte das Erstgericht der Exszindierungsbeklagten mit rechtskräftigem Beschluss vom 22. August 2000 gegen den Verpflichteten (bis 29. Mai 2002 Ehegatte der Erstklägerin und Vater des Zweitklägers) die Exekution bewilligt, und zwar u.a. durch Pfändung des "Genossenschaftsanteils" des Verpflichteten an einer gemeinnützigen Wohnungsaktiengesellschaft, mit welchem das Nutzungsrecht an einer b... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin beantragte mit dem am 20. 1. 2000 beim Erstgericht eingelangten Antrag, ihr gegen den Verpflichteten aufgrund einer einstweiligen Verfügung zur Hereinbringung des rückständigen Unterhalts von S 36.000 und des laufenden Unterhalts ab 1. 2. 2000 von monatlich S 9.000 ua die Exekution durch Pfändung und Überweisung von Mietzinsforderungen im Betrag von S 40.000 mehr oder weniger gegen Gisela F***** ua Drittschuldner zu bewilligen. Das Erst... mehr lesen...
Norm: MRG §42 Abs6
Rechtssatz: Da im § 42 Abs 6 MRG ausdrücklich angeordnet wird, dass die im § 42 MRG festgelegten Exekutionsbeschränkungen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen sind, muss demnach auf entsprechendes Vorbringen in einem Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung Bedacht genommen werden, zumal diese Ausnahme vom Neuerungsverbot dadurch gerechtfertigt ist, dass sonst der Zweck dieser Exekutionsbeschränkung vereitel... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluss vom 6. 12. 1996 das Konkursverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin war gemeinsam mit ihrem Ehegatten, dem Zweitrevisionsrekurswerber, Mieterin einer Wohnung, die einerseits als Ehewohnung und andererseits als Sitz des von der Gemeinschuldnerin betriebenen Transportunternehmens diente. Mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 18. 12. 1996 (ON 10) wurde die Schließung des gemei... mehr lesen...
Norm: KO §5 Abs4MRG §42 Abs4MRG §42 Abs6
Rechtssatz: Mietrechte an den MRG unterfallenden Wohnungen sind nicht schlechthin der Exekution entzogen, sondern nur insoweit, als sie unentbehrliche Wohnräume betreffen. Es handelt sich somit um eine Exekutionsbeschränkung (siehe § 42 Abs 6 MRG), die denknotwendigerweise einen Gerichtsbeschluss über ihren Umfang voraussetzt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §42 Abs6
Rechtssatz: § 42 Abs 6 MRG verlangt nicht, daß das Bewilligungsgericht investigativ (im Sinn der Untersuchungsmaxime) bei jedem Antrag auf Pfändung von Bestandzinsforderungen zu überprüfen hat, ob das Bestandverhältnis dem MRG unterliege; sie enthebt allerdings den Verpflichteten eines auf die Einstellung der Exekution gerichteten Antrags. Entscheidungstexte 3 Ob 189/94... mehr lesen...
Norm: RO §39 Abs1 Z2MRG §42 Abs1MRG §42 Abs6
Rechtssatz: Schon aus der in § 42 Abs 6 MRG normierten Verpflichtung des Exekutionsgerichtes zur Wahrnehmung der Exekutionsbeschränkung in jeder Lage des Verfahrens folgt, daß auch der Verpflichtete einen begründeten Antrag auf Einstellung der Exekution nach § 39 Abs 1 Z 2 EO stellen kann. Eine Prüfung, ob die Exekutionsbeschränkung des § 42 Abs 1 MRG der Forderungsexekution entgegensteht, ist im Ex... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBB-VG Art89 Abs2MRG §42 Abs1MRG §42 Abs6
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen des § 42 Abs 1, 6 MRG in Verbindung mit § 39 Abs 1 Z 2 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 189/94 Entscheidungstext OGH 12.07.1995 3 Ob 189/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS... mehr lesen...