Begründung: Der Antragsteller begehrte in einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 6 WEG, dem Verwalter die Durchführung diverser Handlungen aufzutragen. Das Erstgericht wies diese Anträge ohne Durchführung eines Beweisverfahrens mit „Sachbeschluss“ mit der
Begründung: ab, der geltend gemachte Anspruch sei in § 30 Abs 1 Z 5 WEG bzw in § 52 Abs 1 Z 3, 6 WEG nicht gedeckt. Die Entscheidung wurde dem Vertreter des Antragstellers am 5. 1. 2009 zugestellt, der von ihm dagegen erhobene Rekurs jed... mehr lesen...
Begründung: Vor dem Bezirksgericht Zell am See behängt zu AZ 28 Msch 3/08x ein auf § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG gestütztes Verfahren wegen Abänderung eines zu AZ 28 Msch 1/05y (hiemit verbunden 28 Msch 6/05h) ergangenen Sachbeschlusses in einem Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG. In diesem Verfahren lehnte der Antragsteller den dort zur Entscheidung im Rekursverfahren berufenen Senat des Landesgerichts Salzburg als befangen ab. Das Landesgericht Salzburg wies den Ablehnungsantrag des Ant... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. Angelika H*****, 2. Maria H*****, 3. Bartholomäus G*****, 4. Linda L*****, 5. Markus E*****, 6. Andrea F*****, alle *****, alle vertreten durch Ing. Josef Robert M*****... mehr lesen...
Norm: MRG §37MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Für eine Verfahrensstellung kommt es nicht darauf an, wer in die Entscheidung der Schlichtungsstelle als Partei aufgenommen wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 68/03s Entscheidungstext OGH 02.06.2003 5 Ob 68/03s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118006 ... mehr lesen...
Norm: MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Über die Versäumung der Anrufung des Gerichtes kann nur das Gericht, nicht aber die Schlichtungsstelle entscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 280/02s Entscheidungstext OGH 17.12.2002 5 Ob 280/02s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117698 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs1MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Hat innerhalb der Frist des § 40 MRG lediglich eine Minderheit der vermietenden Miteigentümer den Antrag auf Entscheidung durch das Gericht eingebracht, ist grundsätzlich ein Verbesserungsverfahren einzuleiten (5 Ob 446/97t = immolex 1999/7; 5 Ob 321/99p). Entscheidungstexte 5 Ob 230/00k Entscheidungstext OGH 26.09.2000 5 Ob 230/00k ... mehr lesen...
Norm: MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Selbständige verfahrensrechtliche Entscheidungen der Schlichtungsstelle sind nicht durch eine Anrufung des örtlich zuständigen Bezirksgerichtes nach § 40 Abs 1 MRG, sondern bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts zu bekämpfen.(Hier: Die Schlichtungsstelle hat einen auf § 69 AVG gestützten Antrag, ein rechtskräftiges abgeschlossenes Verwaltungsverfahren nach §§ 37 Abs 1 und 39 MRG wieder aufzunehmen, zurückge... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 CMRG §37 Abs1 Z8MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Durch eine Verwalterbestellung geht die Prozessführungsbefugnis der Miteigentümer auch in Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung nicht verloren, sodass jedenfalls die Gesamtheit der Miteigentümer gegen eine Entscheidung der Schlichtungsstelle gemäß § 40 MRG wirksam das Gericht anrufen kann. Entscheidungstexte 5 Ob 321/99p E... mehr lesen...
Norm: MRG §40 Abs1MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Durch die Abziehung von der Schlichtungsstelle an das Gericht wird im Zweifel das gesamte bei der Schlichtungsstelle anhängige Verfahren bei Gericht anhängig, die Schlichtungsstelle hat, sobald das Begehren bei Gericht eingebracht wurde, das Verfahren einzustellen. Nur ausnahmsweise, bei ausdrücklicher Abziehung nur eines Teils des Antrags oder aber bei ihrem Wesen nach voneinander unabhängigen Anträge... mehr lesen...