Norm: MRG §37 Abs1 Z11MRG §40
Rechtssatz: In Angelegenheiten der Abrechnung des Hauptmietzinses und der Betriebskosten kann auf Vermieterseite nur die Mehrheit der Miteigentümer des Bestandobjekts das Gericht anrufen. Bei derartigen Abrechnungen (insbesondere bei der Abrechnung der Betriebskosten) geht es um einen liegenschaftsbezogenen Anspruch. Entscheidungstexte 5 Ob 289/02i Entsch... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §40
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Antrages auf Entscheidung durch das Gericht ist eine rein verfahrensrechtliche Entscheidung. Entscheidungstexte 5 Ob 289/02i Entscheidungstext OGH 17.12.2002 5 Ob 289/02i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117546 Dokume... mehr lesen...
Norm: MRG §37MRG §39MRG §40
Rechtssatz: Die sukzessive Zuständigkeit in Mietrechtsangelegenheiten außer Streitsachen, bewirkt ein spezifisches Prozesshindernis der Streitanhängigkeit, sodass selbst unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 39 MRG (also vorheriger Anrufung der Schlichtungsstelle) eine parallele Verfahrensführung über idente Ansprüche verhindert wird. Demnach kommt auch eine Anrufung der Schlichtungsstelle nicht in Betracht, wen... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7MRG §39MRG §40
Rechtssatz: Unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die §§39 und 40 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 144/02s Entscheidungstext OGH 25.06.2002 5 Ob 144/02s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116944 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 AMRG §37MRG §40
Rechtssatz: Zweck der Wiederaufnahmsklage ist die Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung, durch welche eine Sache erledigt wurde. Wurde die Anrufung des Gerichts gegen die Entscheidung der Schlichtungsstelle zurückgewiesen, liegt keine gerichtliche Entscheidung vor, die Gegenstand eines Verfahrens nach den §§ 529 ff ZPO sein könnte. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 AMRG §40
Rechtssatz: Der die Zurückweisung einer Anrufung des Gerichtes nach § 40 MRG bestätigende Beschluss ist der Zurückweisung einer Klage nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gleichzuhalten. Entscheidungstexte 5 Ob 60/01m Entscheidungstext OGH 12.06.2001 5 Ob 60/01m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B3ABGB §833 C1ABGB §834ABGB §835MRG §37 Abs1 Z12MRG §40ZPO §14
Rechtssatz: Ist ein gemeinsamer Verwalter nicht bestellt, können Verwaltungshandlungen nur von der Mehrheit gesetzt werden. Von den bloßen Besitzhandlungen oder Gebrauchshandlungen der Teilhaber unterscheiden sich Verwaltungshandlungen dadurch, dass sie Maßregeln einer Geschäftsführung im Interesse aller Gemeinschafter sind oder wenigstens sein sollen. Die Anrufung d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, Eigentümer des Hauses Linz, Karl-Wiser-Straße 14, in dem die Antragsgegner Mieter sind, beantragten am 23. Februar 1989 bei der Mietzinsschlichtungsstelle des Magistrates der Landeshauptstadt Linz die Erhöhung der Hauptmietzinse nach § 18 MRG. Im Zuge dieses Verfahrens bewilligte die Schlichtungsstelle mit Entscheidung vom 13. September 1989 gemäß § 18 a Abs. 2 MRG die vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse. Diese Entscheidung wurde den Parteien am 1... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §18aMRG §40
Rechtssatz: Die Anrufung des Gerichts gegen die Entscheidung der Schlichtungsstelle über die vorläufige Erhöhung nach § 18 a Abs 2 MRG macht das gesamte Erhöhungsverfahren bei Gericht anhängig. Entscheidungstexte 5 Ob 61/90 Entscheidungstext OGH 20.12.1990 5 Ob 61/90 Veröff: WoBl 1992,34 European C... mehr lesen...
Norm: MRG §40ZPO §266 DIV
Rechtssatz: Auch eine Außerstreitstellung im Schlichtungsverfahren ist jederzeit widerruflich und hindert die Anrufung des Gerichtes gemäß § 40 MRG nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 99/88 Entscheidungstext OGH 11.04.1989 5 Ob 99/88 Veröff: WoBl 1989,96 (Würth) 5 Ob 184/05b Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Begründung: Der Eigentümer der Liegenschaft EZ 65 in der Katastralgemeinde Mariahilf Dipl.Ing.Dr. Rudolf A verkaufte das Grundstück am 29. Juli 1970 der BD AQ, AR AS AT AU AV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die es als Organisator übernahm, dort ein Gebäude zur
Begründung: von Wohnungseigentum zu errichten und in diesem dem Verkäufer Wohnungseigentum an den Wohnungen 26 und 27 und an den im Keller und im Erdgeschoß geplanten Lagerräumen zu verschaffen. Mit der Einverleibung am ... mehr lesen...
Norm: MRG §40WEG §26 Abs3
Rechtssatz: Mit Abschluß des Kaufvertrages und Wohnungseigentumsvertrages, in dem festgehalten ist, daß die ausgewiesenen Nutzwerte von der Schlichtungsstelle rechtskräftig bestimmt wurden, wird auf das Recht, durch die Anrufung des Gerichtes die Entscheidung der Gemeinde außer Kraft zu setzen und eine abweichende Nutzwertfeststellung durch das Gericht zu verlangen, verzichtet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §40WEG §3 Abs1WEG §26 Abs3
Rechtssatz: Ein Wohnungseigentümer, der auf der Grundlage einer ihm als rechtskräftig bezeichneten Nutzwertfeststellung den danach ermittelten Mindestanteil nach § 3 Abs 1 WEG zur
Begründung: von Wohnungseigentum erworben hat, oder der einen mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteil erwarb, kann sich nicht mehr darauf berufen, die Frist für die Anrufung des Gerichtes stehe noch offen. ... mehr lesen...