Norm
ZPO §528 Abs2 Z2 ARechtssatz
Der die Zurückweisung einer Anrufung des Gerichtes nach § 40 MRG bestätigende Beschluss ist der Zurückweisung einer Klage nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gleichzuhalten.Der die Zurückweisung einer Anrufung des Gerichtes nach Paragraph 40, MRG bestätigende Beschluss ist der Zurückweisung einer Klage nach Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 2, ZPO gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115306Dokumentnummer
JJR_20010612_OGH0002_0050OB00060_01M0000_001