Norm: ABGB §1109MRG §34 Abs2MRG §35 Abs1
Rechtssatz: Die Fiktion des Fortbestehens des Bestandverhältnisses gem § 34 Abs 2, 35 Abs 1 MRG ist auf Geschäftsräumlichkeiten nicht analog anzuwenden. Der Vermieter ist berechtigt, von der Beendigung des Bestandverhältnisses infolge der für rechtswirksam erklärten Kündigung bis zur tatsächlichen Räumung (der Geschäftsräumlichkeit) ein angemessenes Benützungsentgelt zu fordern. Dessen Höhe entspricht zw... mehr lesen...
Norm: MRG §34 Abs2MRG §34a
Rechtssatz: Die Verständigung des Scheinuntermieters nach § 34 a Abs 1 Satz 2 MRG hat nur die Folge, daß ein Innehalten mit dem Vollzug, nicht auch die Aufschiebung der Exekution nach § 34 Abs 2 MRG ausgeschlossen ist. Die bloße Verständigung des Scheinuntermieters nach § 34 a Abs 1 Satz 2 MRG steht der Aufschiebung nicht entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 4/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 C3ABGB §1109MRG §34 Abs2
Rechtssatz: Der mit der Rückstellung der aufgekündigten Mietwohnung säumige Mieter, dem keine sondergesetzliche Bestimmung im Sinne des § 34 Abs 2 MRG in Verbindung mit § 35 Abs 2 MRG zustatten kommt, hat für die vertragswidrig und daher rechtswidrig in Anspruch genommene Wohnungsbenützung aus dem Rechtsgrund des § 1041 ABGB - ohne Rücksicht auf Verschulden - einen angemessenen Geldausgleich zu leisten.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 CIIIMRG §34 Abs2
Rechtssatz: Soweit eine im Sinne des § 34 Abs 2 MRG gesetzlich angeordnete Fortgeltung mietvertraglicher Regelungen reicht, ist ein Verwendungsanspruch im Sinne des § 1041 ABGB ausgeschlossen. Entscheidungstexte 6 Ob 641/94 Entscheidungstext OGH 24.11.1994 6 Ob 641/94 7 Ob 256/98t Entscheidungstext O... mehr lesen...