RS OGH 1995/2/22 3Ob4/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1995
beobachten
merken

Norm

MRG §34 Abs2
MRG §34a

Rechtssatz

Die Verständigung des Scheinuntermieters nach § 34 a Abs 1 Satz 2 MRG hat nur die Folge, daß ein Innehalten mit dem Vollzug, nicht auch die Aufschiebung der Exekution nach § 34 Abs 2 MRG ausgeschlossen ist. Die bloße Verständigung des Scheinuntermieters nach § 34 a Abs 1 Satz 2 MRG steht der Aufschiebung nicht entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070447

Dokumentnummer

JJR_19950222_OGH0002_0030OB00004_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten