Norm: MRG §32 MRG § 32 heute MRG § 32 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz: Ein Ersatzgeschäftslokal ist dann „ein nach Lage und Beschaffenheit angemessener Ersatz“ für das aufgekündigte Lokal, wenn es ein im Wesentlichen gleichwertiges Objekt ist, das dem Mieter eine Fortsetzung der Betrieb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in der Entscheidung MietSlg 28.406/8 = EvBl 1976/651 angeführten Erwägungen (zu § 21a MietG) erweisen sich bei nunmehr insoweit unverändertem Wortlaut (§ 32 MRG) auch für Geschäftsräumlichkeiten als zutreffend. Die in der Entscheidung MietSlg 28.406/8 = EvBl 1976/651 angeführten Erwägungen (zu Paragraph 21 a, MietG) erweisen sich bei nunmehr insoweit unverändertem Wortlaut (Paragraph 32, MRG) auch für Geschäfts... mehr lesen...
Norm: MRG §32 MRG § 32 heute MRG § 32 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz:
Auch bei Geschäftsräumlichkeiten hat der Vermieter den Ersatzmietgegenstand bis zum Schluß der Verhandlung in erster Instanz bereit zu halten und wird von dieser Verpflichtung nicht schon dann befreit, wenn die Ang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind die Eigentümer und Vermieter, die Klägerin ist die Mieterin des Hauses Mauerkirchen, Untermarkt 34. Mit der am 16. Juni 1988 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, ihr als Ersatz für das teilweise demolierte Bestandobjekt nach den Richtlinien des § 32 MRG zwei entsprechende Wohnungen zur Auswahl anzubieten. Sie brachte vor, sie habe die im ersten Stock gelegenen Räumlichkeiten, bestehend ... mehr lesen...
Norm: MRG §9 MRG §30 Abs2 Z9 D MRG §11 MRG §14 MRG §15 MRG §16 MRG §32 MRG § 9 heute MRG § 9 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 9 gültig von 01.01.1982 bis 31.12.2001 MRG § 30 heute ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z14 MRG §32 MRG § 30 heute MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991 MRG § 32 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war von 1954 bis Mai bzw. Dezember 1986 Mieter von im Parterre des Hauses Neusiedl am See, Obere Hauptstraße 12, gelegenen Räumlichkeiten. Das Mietobjekt umfaßte ein gassenseitig gelegenes Geschäftslokal, bestehend aus zwei Räumen (45 m2), eine daran anschließende Wohnung, bestehend aus Schlafzimmer und Küche (40 m2), dahinter zwei Werkstättenräume (40 m2) und abschließend einen gemauerten Schuppen (14 m2). Der Mietzins betrug ursprünglich 50 S, ... mehr lesen...
Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ X, mit dem Haus Wels, V-Straße 18 in dem die beklagten Parteien eine im Hochparterre links vom Eingang gelegene, aus drei Zimmern und Nebenräumen bestehende Wohnung bewohnten bzw. bewohnen. Der Klägerin wurde vom Magistrat der Stadt Wels mit dem rechtskräftigen Bescheid vom 17. April 1973, MA 11-BauR-1025 1973 Ki/Vh gemäß § 90 der Bauordnung für die Gemeindegebiete der Landeshauptstadt Linz und der Stadt Wels, GuVBl 22/1887 au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1112 CMG §19 Abs2 Z4 BbMG §19 Abs2 Z4 BcMG §19 Abs2 Z4a AMG §21a MRG §30 Abs2 Z14 MRG §30 Abs2 Z15 MRG §30 Abs2 Z16 MRG §32 MGNov 1974 ArtIII Z2 ABGB § 1112 heute ABGB § 1112 gültig ab 01.01.1812 MRG § 30 heute M... mehr lesen...
Norm: MG §1 A2MG §19 Abs2 Z11 FMG §19 Abs2 Z13 AMG §22 BMG §22 F MRG §32 MRG § 32 heute MRG § 32 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz:
Liegt kein (technisch, räumlich oder wirtschaftlich) einheitlicher Bestandgegenstand vor, erfaßt bei Vermietung von Wohnräumen und Geschäftsräumen in eine... mehr lesen...
Die Klägerin kundigte der Beklagten ein einzelnes, abgesondert gelegenes und mit einem besonderen Eingang vom Stiegenhaus versehenes Zimmer der im ersten Stock des Hauses Graz, A-straße 29 rechts gelegenen Wohnung aus dem Gründe: des § 19 Abs 2 Z 13 MG zum 31. 10. 1969 auf. Insgesamt besteht die von der Beklagten gemietete Wohnung aus drei Zimmern, Küche und Nebenräumen. Die Klägerin kundigte der Beklagten ein einzelnes, abgesondert gelegenes und mit einem besonderen Eingang vom Sti... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 AMG §22 Abs2 B MRG §32 MRG § 32 heute MRG § 32 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz:
Die Bestimmung des § 22 Abs 2 MG kann auch nach Inkrafttreten des MRÄG 1967 auf den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 13 MG nur zutreffen, wenn und insoweit schon nach der bisherigen ... mehr lesen...