Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 MRG

Unabhängige Verwaltungssenate

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Steiermark 1996/07/16 30.1-33/95

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufungswerberin mit S 10.000,--, im Uneinbringlichkeitsfall 5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, bestraft, da sie im Zuge der Aufgabe ihres Mietgegenstandes, einer ca. 65 m2 großen Wohnung im 8. Stock der Liegenschaft G., R.-kai 5, vom neuen Mieter, Herrn DI Ch. N., am 21.3.1994 einen Betrag von S 192.000,-- (in Form eines Sparbuches) ohne gleichwertige Gegenleistung übernommen habe und dadurch § 27 Abs 5 i.V.m. § 27 Abs 1 Z 1 Mietrechtsgesetz verletzt h... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 16.07.1996

RS UVS Steiermark 1996/07/16 30.1-33/95

Rechtssatz: Tatort der Übertretung nach § 27 Abs 5 iVm § 27 Abs 1 Z 1 MRG, betreffend die Übernahme eines Betrages vom neuen Mieter im Zuge der Aufgabe des Mietgegenstandes ohne gleichwertige Gegenleistung, ist im Sinne des § 44 a Z 1 VStG der Ort der Übergabe dieser angeblich zu Unrecht geforderten Leistung. Die bloße Angabe des Mietgegenstandes ist keine geeignete Tatortumschreibung, sondern gehört zum Tatvorwurf. Schlagworte Ablöse Tatort Übernahme mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 16.07.1996

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten