Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragsteller 1. Karl F*****, 2. Maria F*****, beide *****, beide vertreten durch die Hausverwaltung TAK Treuhand HandelsgmbH, Landesgerichtsstraße 6, 1010 Wien, gegen die Antragsgegner 1. I***** G... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung können eine Grundsatzentscheidung und eine Entscheidung über die vorläufige Erhöhung des Hauptmietzinses nach § 18a MRG nur im Rahmen eines Verfahrens über die Erhöhung der Hauptmietzinse schlechthin (§§ 18, 19 MRG) als Zwischenentscheidungen ergehen. Eine Grundsatzentscheidung nach § 18a MRG steht also in untrennbarem Zusammenhang mit einem Hauptverfahren nach §§ 18, 19... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist verwaltende Mehrheitseigentümerin der Liegenschaft ***** in *****. Sie bewohnt selbst einen Großteil des Hauses, wobei ihr eine Wohnnutzfläche von 253 m**2 zur Verfügung steht. Im November 1977 bezog sie den ersten Stock des Hauses, ließ dann im Obergeschoß eine Etagenheizung installieren und im Jahr 1985 durch einen Dachbodenausbau dort einen Wohnbereich herstellen. Die beiden Etagen im Obergeschoß und Dachgeschoß bilden eine Wohneinheit. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen sind Eigentümerinnen des Hauses***** in*****, die Antragsgegner sind Mieter in diesem Haus. Mit dem im Dezember 1993, sohin vor Inkrafttreten des 3. WÄG bei der MA 50-Zentrale Schlichtungsstelle eingebrachten Antrag begehrten die Antragsteller unter gleichzeitiger Inanspruchnahme von Förderungsmitteln nach dem WWFSG 1994, die Erhöhung der Hauptmietzinse im Haus ***** gemäß § 18 MRG zu bewilligen. In der Folge wurde - jedenfalls zumindest v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsmittelwerberin meint, in einem Sachbeschluß nach § 19 Abs 3 MRG müsse eine falsch angenommene Ausstattungskategorie "mitbereinigt" werden, und beruft sich auf Würth/Zingher, Miet- und Wohnrecht19 185. Sie verkennt, daß diese Belegstelle (vgl auch Würth in Rummel2 §§ 18 bis 19 MRG Rz 10 b und 10 d) den Fall einer endgültigen Erhöhung, der eine vorläufige Erhöhung gemäß § 18 a Abs 2 MRG - bei der die Katego... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §19 Abs1 MRG §19 Abs3 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997... mehr lesen...
Norm: MRG §19 Abs3 MRG § 19 heute MRG § 19 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz:
Die aus der Unterlassung der Durchführung von Arbeiten, die dem Vermieter gemäß § 19 Abs 2 MRG aufgetragen wurden, wegen Uneinigkeit der Liegenschaftsmiteigentümer hinsichtlich der Durchführung der Arbeiten, s... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG L***** mit dem Wohnhaus L*****platz 43. Mit Bescheiden des Baupolizeiamtes des Magistrates Graz vom 4. 8. 1986 und 6. 4. 1990, A 10/3-K II/22582/1986, wurde ihr die Bewilligung zum Einbau von sechs Kleinwohneinheiten im Obergeschoß, zum Einbau einer Wohneinheit im Dachgeschoß, zur Errichtung eines neuen Stiegenhauses vom Erdgeschoß bis ins Dachgeschoß, zum Einbau von Dachflächenfenstern sowie zur Vornah... mehr lesen...
Norm: MRG §18a MRG §19 Abs3 MRG § 18a heute MRG § 18a gültig ab 01.01.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985 MRG § 19 heute MRG § 19 gültig ab 01.01.1982 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rekurswerberin hat ihre Antrags- und Rekurslegitimation im gegenständlichen Fall mit dem Erwerb des Ehegattenwohnungseigentums und dem damit verbundenen Verlust allfälliger Mietrechte noch vor der Entscheidung der Schlichtungsstelle vom 28.September 1987, die die Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses ab dem 1.Oktober 1987 für zulässig erklärte, verloren; auf den Zeitpunkt der Antragstellung kommt es nicht an. Zu... mehr lesen...