Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer des Hauses *****, in dem der Kläger seit 1997 eine im zweiten Stock des Hauses gelegene Wohnung gemietet hat. Anfang März 2000 entschloss sich der Kläger, die Tageszeitung "Die Presse" zu abonnieren und die Zustellung dieser Zeitung durch die Presse Medienservice GesmbH & Co KG in Anspruch zu nehmen, die täglich zwischen 3.00 und 6.00 Uhr morgens erfolgt, wobei vorgesehen ist, dass die Zeitung vor der Wohnungstür des Abonnen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Mittelschülerverbindung ist ein nicht untersagter Verein, dessen Vorstand sich aus einem - alternativ vertretungsbefugten - Obmann und Obmannstellvertreter sowie aus einem Schriftführer und einem Kassier zusammensetzt. Der Klägerin gehören rund 60 Mitglieder an, von denen rund 20 % nichtaktive Mitglieder sind. Die beiden Beklagten sind die Miteigentümer des Hauses in W*****. Sie haben mit dem am 12.3.1965 auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen... mehr lesen...
Norm: HbG §5 Abs3
Rechtssatz:
§ 5 Abs 3 HbG gewährt nur dem berechtigten Wohnungsbenützer einen Anspruch auf weitere Haustorschlüssel in der für Mitbewohner erforderlichen Zahl. Paragraph 5, Absatz 3, HbG gewährt nur dem berechtigten Wohnungsbenützer einen Anspruch auf weitere Haustorschlüssel in der für Mitbewohner erforderlichen Zahl.
Entscheidungstexte 6 Ob 534/95 En... mehr lesen...