Norm
HbG §5 Abs3Rechtssatz
§ 5 Abs 3 HbG gewährt nur dem berechtigten Wohnungsbenützer einen Anspruch auf weitere Haustorschlüssel in der für Mitbewohner erforderlichen Zahl.Paragraph 5, Absatz 3, HbG gewährt nur dem berechtigten Wohnungsbenützer einen Anspruch auf weitere Haustorschlüssel in der für Mitbewohner erforderlichen Zahl.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062975Dokumentnummer
JJR_19950309_OGH0002_0060OB00534_9500000_001